.
– Neue Veröffentlichung unterstützt Kommunen mit Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis
– Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund

Wie können Städte und Gemeinden konkret zum Schutz von Insekten beitragen? Welche Maßnahmen können sie auf kommunalen Flächen umsetzen? Und wie lässt sich der Insektenschutz in kommunalen Plänen und Satzungen verankern, wie in die Umweltbildung vor Ort integrieren? Antworten auf diese Fragen gibt eine Publikation, die in einer Kooperation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) entstanden ist. Die Broschüre „Insektenschutz in der Kommune“ umfasst nicht nur Empfehlungen, sondern stellt auch Beispiele aus der Praxis vor.

„Der Rückgang der Vielfalt und der Häufigkeit von Insekten hat eine Vielzahl von Ursachen, neben qualitativen Veränderungen und der Zerstörung von Lebensräumen etwa Beeinträchtigungen durch Pflanzenschutzmittel oder durch künstliche Lichtquellen.“, sagt Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). „Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, denn sie haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie öffentliche Grünflächen, Wald in kommunalem Eigentum, Weg- und Straßenränder, Gewässer und Gräben gepflegt und bewirtschaftet werden. Oft lassen sich schon mit einfachen Maßnahmen neue Lebensräume für Insekten schaffen, zum Beispiel mit dem Anlegen von Blühstreifen, blüten- und damit artenreichen Wiesen oder auch Brachflächen und Staudenfluren.“

„Der dramatische Rückgang der Insektenarten in den letzten Jahrzehnten bringt die Natur aus dem Gleichgewicht. Den Artenrückgang aufzuhalten, ist daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Herausforderung“, sagt Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Städte und Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle, denn die Menschen erleben die Veränderung in der Natur in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Neben Aktivitäten im Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels haben Städte und Gemeinden auch zahlreiche Maßnahmen wie die naturnahe Pflege und Gestaltung der öffentlichen Grünflächen, die Renaturierung von verbauten Gewässern, die Schaffung grüner Straßenräume aber auch Bildungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen umgesetzt. Dies zeigt, dass Belange der Biodiversität und des Insektenschutzes längst auf der kommunalpolitischen Agenda stehen“, betont Dr. Landsberg.

Die Dokumentation „Insektenschutz in der Kommune“ liefert konkrete Anregungen, wie Insekten im kommunalen Bereich geschützt und neue Lebensräume für Schmetterlinge, Wildbienen oder Laufkäfer geschaffen werden können. Neben der Bewirtschaftung von Flächen im Eigentum der Gemeinde umfasst dies auch Möglichkeiten der Bauleit- und Landschaftsplanung sowie kommunaler Satzungen, wie beispielsweise zur Eindämmung von Schottergärten. Um bei Bürgerinnen und Bürgern mehr Bewusstsein für den Schutz von Insekten zu wecken, gibt die Broschüre auch Hinweise zur Umweltbildung. Sie enthält eine Fülle von Maßnahmenvorschlägen, die außerdem jeweils mit Praxisbeispielen und weitergehenden Hinweisen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Literatur untersetzt werden. Insgesamt werden so die sehr weitreichenden Potenziale deutlich, die die Gestaltung und Pflege der kommunalen Grünflächen für den Insektenschutz bietet.

Bezug:
Mewes, M. & Stahmer, J. (2020): Insektenschutz in der Kommune. Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.). DStGB-Dokumentation No. 155.

Die Dokumentation steht kostenfrei zum Download zur Verfügung unter:
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Publikationen/Dokumentationen/

Gedruckte Exemplare können kostenfrei bestellt werden bei:
Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig, Alte Messe 6, 04013 Leipzig
E-Mail: PBox-BfN-Leipzig@BfN.de

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Birkhölzer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel