„Mit dem Blindengeld trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Im vergangenen Jahr erhielten in Bayern 15.195 Menschen Blindengeld“, so der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer. Das volle Blindengeld beträgt aktuell monatlich 651 Euro.
Taubblinde Menschen sind in besonderer Weise auf zusätzliche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen. Das Bayerische Blindengeldgesetz ermöglicht dazu mit dem Taubblindengeld eine Unterstützung von monatlich 1.302 Euro.
Seit 1. Januar 2018 gibt es in Bayern auch ein Blindengeld für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung. Das Sehbehindertengeld beträgt monatlich 195,30 Euro.
Taubsehbehinderte Menschen erhalten 390,60 Euro monatlich.
Mehr zum Blindengeld erfahren Sie unter:
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