Seit dem 15. Oktober gilt die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) lässt die zugehörige Handlungshilfe des BMG zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts noch viele Fragen offen.

Im Zuge der nationalen Teststrategie werden nun auch Antigen-Schnelltests für Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. Pflegeeinrichtungen sollen pro Bewohnerin oder Bewohner je 20 Tests pro Monat erhalten, ambulante Dienste 10 Tests pro Klienten bzw. Klientin. Damit sollen die Pflegebedürftigen, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal getestet werden können. Die Einrichtungen müssen ein eigenes Testkonzept vorlegen, um die Tests aus Mitteln des Gesundheitsfonds erstattet zu bekommen. „Es wurde dringend Zeit, dass für den Pflegebereich eine Teststrategie entwickelt wird“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK. „Es ist aber weiterhin noch vieles unklar. Die Verordnung und die dazugehörige Handlungshilfe fordert viel Geschick von den Leitungen der Einrichtungen und der ambulanten Dienste. Insbesondere der immense Personalaufwand bei vielen Tests ist weder organisierbar noch finanzierbar.“

Für eine sinnvolle Teststrategie ist es laut DBfK wichtig, dass es verlässliche Schnelltests gibt. Daneben kommt es darauf an, dass die Testabstriche korrekt erfolgen. Hier müssen Schulungen für die Mitarbeitenden angeboten werden. Aus Sicht des DBfK brauchen die Einrichtungen Unterstützung bei der Umsetzung. „Wenn Pflegefachpersonen beispielsweise eine Besucherin testen und das Ergebnis positiv ist, muss sie das Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt melden. Hier wird ein schnelles und unbürokratisches Meldesystem gebraucht, das datenschutzkonform ist. Außerdem müssen die Personen Informationen bekommen, wie sie sich nun verhalten müssen. Schließlich dürfen die Testungen nicht dazu führen, dass es zu Einbußen in der Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf kommt, da die Tests nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen“, gibt Werner zu bedenken.

Aus der Verordnung geht auch nicht hervor, wie stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste und andere Dienste, die in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine Rolle spielen, in die Teststrategie eingebunden sind.

„Um die Strategie schnell und sinnvoll in den Einrichtungen umsetzen zu können, brauchen wir zügig konkrete Informationen zu den offenen Fragen. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen von Anfang an eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können“, so Werner.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Telefax: +49 (30) 219157-77
http://www.dbfk.de/

Ansprechpartner:
Anja-Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2191570
Fax: +49 (30) 21915777
E-Mail: hild@dbfk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel