• Schweres gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr
  • Missbrauch der Demonstrationsfreiheit
  • Breite Mehrheit in der Region begrüßt Weiterbau der A49

Nach einer Abseilaktion Anfang Oktober auf der Autobahn A3, in deren Folge es zu einem schweren Unfall kam, haben Gegner der individuellen Mobilität nun die Autobahnen A3, A5 und A661 im Rhein-Main-Gebiet blockiert. Die Aktion richtete sich gegen den beschlossenen Weiterbau der A49 zwischen Neuental und Schwalmstadt, rund 140 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main. Das Ergebnis dieser kriminellen Aktion: Tausende unschuldige Berufstätige gelangten nur mit mehrstündiger Verspätung an ihre Arbeitsstätten, viele Menschen verpassten Züge und Flugzeuge.

Dass es bei der Aktion nicht erneut zu Unfällen kam und arglose Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet wurden, ist allein dem besonnenen Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu verdanken. Die Demonstranten haben bei ihrer Protestaktion hingegen Unfälle mit Personenschäden billigend in Kauf genommen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verurteilt das Verhalten der Demonstrierenden auf das Schärfste und fordert die Justizbehörden zu einem harten Durchgreifen gegen alle an der Aktion beteiligten Demonstranten auf – nicht zuletzt wegen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung. Der AvD ermutigt die Polizei, im Wiederholungsfall die Autobahn unverzüglich und kompromisslos von den Demonstrierenden zu räumen, so dass der Verkehr schnellstmöglich wieder fließen kann.

Das Grundgesetz verbrieft zwar für alle Bürger das Recht für die eigene Überzeugung öffentlich einzustehen und zu demonstrieren, dieses Demonstrationsrecht ist jedoch kein Freibrief, sich über geltende Gesetze und Verordnungen hinwegzusetzen. Auch darf das Demonstrationsrecht nicht als Exkulpation dienen, andere Menschen in ihrer Freiheit einzuschränken und diesen die Kenntnisnahme des eigenen Anliegens aufzunötigen. Das gilt umso mehr, wenn die Aktion nicht auf inhaltliche Aspekte bezogen ist, sondern allein auf die Maximierung der öffentlichen Wahrnehmung ausgerichtet ist. Derart überzogene und unangemessene Maßnahmen wie in den vorliegenden Fällen sind ein klarer Hinweis, dass die Demonstranten selbst erhebliche Zweifel an der Relevanz ihrer Position für die breite Öffentlichkeit hegen und – sei es aus Verzweiflung, Selbstgerechtigkeit oder Hybris – zu derartigen Methoden greifen.

Die Demonstranten müssen sich in jedem Falle die Frage nach ihrem Demokratieverständnis gefallen lassen. Das gilt umso mehr, als die nun anstehende Umsetzung des Weiterbaus der A49 am Ende einer mehrjährigen, demokratischen Genehmigungsprozesses steht, bei dem die Gegner des Projekts genügende Möglichkeiten hatten, ihre Argumente einzubringen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte wurde daraufhin der Bau beschlossen, dessen Umsetzung offenkundig eine breite Mehrheit in der Region hat. Zutiefst undemokratisch ist jedoch, wenn eine kleine Minderheit ihre vermeintliche Niederlage nicht akzeptieren will und mit Gewalt ihre Position gegen den Mehrheitswillen dennoch durchzudrücken.

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