Durch die heutige Zustimmung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern wurde der Medienstaatsvertrag (MStV) mittlerweile in allen Bundesländern von den Landesparlamenten bestätigt. Der neue Staatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag und beinhaltet konkrete und zukunftsweisende Regelungen für Online-Plattformen und -Dienste, um den tiefgreifenden Veränderungen der Medienwelt durch die Digitalisierung gerecht zu werden.

Mut für eine effektive Medienregulierung

LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig begrüßt die Entscheidung der Länder und freut sich auf die Umsetzung der Vorgaben des MStVs: "Als staatsfern agierende Landesmedienanstalt werden wir dafür Sorge tragen, dass die neuen Regeln eingehalten werden und sich Nutzerinnen und Nutzer gerade auch aufgrund der neuen Transparenzvorgaben zukünftig noch souveräner im digitalen Raum auf Plattformen und sozialen Netzwerken bewegen können. Im ersten Schritt ist es nun unsere Aufgabe, die abstrakten Regelungen des Staatsvertrags in der Praxis umzusetzen und mit Leben zu füllen. Das werden wir tun, im Dialog mit der Branche, aber zugleich mit Mut und festem Blick für die Intention des Gesetzgebers." Die Medienanstalten arbeiten bereits seit dem Frühjahr an Satzungen zur Konkretisierung des MStVs.

Sicherung der freien Meinungsbildung

Der MStV weitet die bisherige Plattformregulierung auf neue Geräte wie Smart-TVs und Smart-Speaker aus, um so den diskriminierungsfreien Zugang zu und die Auffindbarkeit von Medienangeboten sicherzustellen. Auch werden Medienintermediäre wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder News-Aggregatoren durch die neuen Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt verpflichtet. Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der LFK, sieht in den neuen Regeln für Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der freien Meinungsbildung: "Als plural besetztes Gremium ist es dem Medienrat ein besonderes Anliegen, eine Vielfalt an Meinungen und medialen Inhalten sicherzustellen. Mit dem MStV haben die Bundesländer einen wichtigen Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens gemacht. Es werden nun gezielt Marktakteure adressiert, die aufgrund ihrer besonderen Rolle als digitale Gatekeeper einen erheblichen Einfluss auf den Prozess der freien Meinungsbildung ausüben."

Über LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Reinsburgstraße 27
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 66991-0
Telefax: +49 (711) 66991-11
http://www.lfk.de

Ansprechpartner:
Eva-Maria Sommer
E-Mail: presse@lfk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel