Am morgigen Freitag wird im Bundestag eine Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) debattiert. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) monieren, dass im EEG Fragen der Energieerzeugung geregelt werden, ohne dabei die Energienachfrage im Blick zu haben. Tatsächlich behindere das EEG an mehreren Stellen sogar die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen oder bestrafe dies sogar. Der Regierungsentwurf ignoriere diese seit langem bekannten Probleme.

Das betreffe etwa die reduzierte EEG-Umlage für besonders energieintensive Unternehmen. Ihr Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen. Jedoch ist die sogenannte besondere Ausgleichsregelung im EEG so gestaltet, dass Unternehmen ein Verlust der Privilegierung droht, wenn sie Effizienzmaßnahmen umsetzen. Sinkt die Stromkostenintensität unter eine bestimmte, harte Schwelle, fallen sie aus der Regelung heraus. Die volle EEG-Umlage fällt dann weit schwerer ins Gewicht als mögliche Stromkosteneinsparungen. Daher schrecken viele vor Maßnahmen zurück, durch die der Stromverbrauch stark sinken könnte. Dadurch behindere das EEG an dieser Stelle die Energiewende, da mit dem Stromverbrauch der Aufwand für den Umbau von Energieerzeugung und Netzausbau steige. Die Kosten dafür tragen mehrheitlich alle nicht begünstigten Unternehmen und Verbraucher. Voraussichtlich wird der Stromverbrauch ohnehin steigen, unter anderem durch Elektromobilität und Wasserstofferzeugung. Umso wichtig sind Potenziale zur Stromeinsparung in Unternehmen, etwa durch effizientere Beleuchtung, Druckluftsysteme, Antriebe, Motoren, Pumpen, Lüftungen, Kühlanlagen Steuerungen und Energiemanagementsysteme. Die DENEFF schätzt das jährliche Einsparpotenzial in Größenordnung der Leistung mehrerer Großkraftwerke. Bereits seit 2014 sieht das EEG eine Verordnungsermächtigung vor, die bislang jedoch nicht durch die Bundesregierung umgesetzt wurde. Die DENEFF und der B.KWK empfehlen, das Problem jetzt durch eine Auffanglösung zu beseitigen, sodass Stromeffizienz nicht mehr zu einem Verlust der Begünstigung führt.

Ein weiteres Problem des immer komplizierteren Energierechts trifft Unternehmen und Gebäudeeigentümer gleichermaßen, so die DENEFF und der B.KWK weiter. Sogenannte Energiedienstleister könnten als Profis helfen, Klimaschutzmaßnahmen einfacher umzusetzen. Doch statt die Energiewendeprofis und ihre wirtschaftlichen Geschäftsmodelle zu unterstützen, lege das EEG ihnen weiter Steine in den Weg. Energiedienstleister zahlen im Gegensatz zu Unternehmern und Gebäudeeigentümern, die sich vor Ort selbst mit Strom versorgen die volle EEG-Umlage – für ein und dieselbe Investition. Laut dem Verband müssen hier im Sinne einer erfolgreichen Energiewende gleiche Spielregeln für alle gelten.

Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Die Energiewende wackelt gefährlich, wenn die Bundesregierung die Säulen Angebot und Nachfrage nicht zusammendenkt. Wir hoffen, dass der Bundestag einschreitet und endlich dafür sorgt, dass Unternehmen auch im EEG wieder zu effizienter Energienutzung motiviert werden. Schließlich wird der Bürger auch immer wieder dazu aufgefordert, in den eigenen vier Wänden Energie zu sparen.“

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