Ob Krankheit, Schlaganfall oder Tod – es kann jeden treffen, in jedem Alter. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, sagt Nicole Schneider, Leiterin des Projekts Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn der Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“
Sechs Tipps der Verbraucherzentralen:
1. Benennen einer bevollmächtigten PersonDie normale Vorsorgevollmacht können Verbraucher um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzen. Hier können sie bestimmen, wer die Verwaltung der digitalen Konten übernehmen soll. Die Person kann mit derjenigen aus der Vorsorgevollmacht identisch sein, muss es aber nicht.
2. Regeln, was mit den Daten und Accounts passieren sollAußerdem können Verbraucher in dieser Vollmacht detailliert regeln, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Wie soll die Vertrauensperson mit dem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen? Wann sollen welche Online-Verträge gekündigt werden?
3. Die Vollmacht unterschreibenDie Vollmacht wird erst mit Unterschrift und Datum wirksam. Verbraucher übergeben die Vollmacht am besten an die bevollmächtigte Person, die sie dann bestenfalls auch aufbewahrt. Alternativ kann die bevollmächtigte Person auch über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht informiert werden. Auch die Angehörigen können über die getroffenen Regelungen in Kenntnis gesetzt werden.
4. Erstellen einer Liste mit allen Online-Accounts Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten hilft Verbrauchern und der bevollmächtigten Person, den Überblick zu behalten und keinen Account zu vergessen. Die Liste sollte stets aktuell gehalten – von alten Accounts befreit und um neue Zugänge ergänzt – werden. Zudem kann ein Passwort-Manager genutzt werden. Diese Programme speichern auf Wunsch die Passwörter zu verschiedenen Zugängen und können auch starke Passwörter erstellen.
5. Liste mit Online-Accounts sicher aufbewahrenDeponiert wird die Liste zum Beispiel in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Verbraucher können die Liste aber auch auf einem USB-Stick oder anderen externen Medien speichern. Um ihn vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, sollte auch der Stick mit den sensiblen Daten am besten in einem Tresor oder einem Bankschließfach hinterlegt werden. Ein USB-Stick ist jedoch auch äußeren Einflüssen ausgesetzt ist. Gespeicherte Daten können unter Umständen verloren gehen.
6. Prüfen, ob eine externe Datenverwaltung in Frage kommtEs gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, Online-Anbieter zu bewerten, die die Regelung des digitalen Nachlasses versprechen.
Um Fragen zu den Tipps und der digitalen Vorsorge zu klären, veranstaltet die Verbraucherzentrale Sachsen zusätzlich ein kostenloses Webseminar. Dieses vermittelt die wichtigsten Informationen und bietet Raum für Verbraucherfragen.
Beginn: 02. November 2020 zwischen 17:00 und 18:30 Uhr.
Anmeldung unter:
Web-Seminar: Digitale Vorsorge – was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?
Anleitungen, welche Vorkehrungen für Accounts bei Facebook, Google und Co. getroffen werden können, einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessenten auf https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/digitale-vorsorge.
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