In neun Bundesländern ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag. Und die Rede ist nicht von Halloween, der Gruselnacht keltischen Ursprungs. Es ist der Reformationstag. Zwar gibt es ihn bereits seit über 500 Jahren und seit etwa 350 Jahren ist er ein Gedenktag – was aber genau am Reformationstag gefeiert wird und wer frei hat, erklären die ARAG Experten.

Was wird gefeiert?

Der Reformationstag ist ein religiöser Feiertag, der von evangelischen Christen gefeiert wird. Er wird immer am 31. Oktober begangen, dem Tag, an dem Augustinermönch und Theologe Martin Luther (1483-1546) 1517 seine 95 Thesen an die Schlosskirche von Wittenberg genagelt haben soll. Historisch gesichert ist die Art der Veröffentlichung zwar nicht, aber sicher ist, dass er seine Thesen am Tag vor Allerheiligen verkündete, einem wichtigen Gedenktag der katholischen Kirche.

Sein Plan: Er wollte die katholische Kirche reformieren und beispielsweise den so genannten Ablasshandel abschaffen, der es Christen ermöglichte, sich von ihren Sünden freizukaufen. Luther wollte die Kirche zum geistigen Ursprung des Evangeliums zurückführen; es sollte wieder mehr um Religion und weniger um Geld gehen. Seine Ideen und die Auseinandersetzung damit führten zur Gründung der protestantischen Kirche. Später sorgten seine Thesen für weitreichende Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft.

Wer feiert?

Zunächst waren es fünf Bundesländer, in denen der 31. Oktober ein arbeitsfreier Tag war: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen war der Reformationstag schon seit 1990 ein gesetzlicher Feiertag. Anlässlich des 500. Jubiläums im Jahr 2017 war der Reformationstag einmalig in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. 2018 erklärten auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein den 31. Oktober dauerhaft zu einem Feiertag.

Arbeiten am Feiertag?

Wer trotz gesetzlichem Feiertag am 31. Oktober arbeiten muss – etwa weil er in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsbetrieben oder im medizinischen Bereich tätig ist – hat Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von acht Wochen, gegebenenfalls muss der Chef sogar einen Feiertagszuschlag zahlen. Dieses Jahr gucken Arbeitnehmer allerdings in die Röhre, denn der Reformationstag fällt auf einen Samstag.

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