Bundesregierung und Gesetzgeber sollten trotz der vordringlichen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie zu treffen sind, nicht Vorhaben in anderen Bereichen aus den Augen verlieren. Diese Mahnung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). So enthält der Koalitionsvertrag noch eine Reihe offener Punkte zur Alterssicherung, die gegenwärtig in der politischen Diskussion kaum noch eine Rolle spielen. Bestes Beispiel ist der geplante Schutz jener Selbstständigen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind, zum Beispiel über berufsständische Versorgungswerke. Für sie sieht der Koalitionsvertrag die Einführung einer Vorsorgepflicht mit der Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf war nach bereits mehrmaligen Verschiebungen für das erste Halbjahr 2020 angekündigt worden.

Auch für die Reform der Riester-Rente drängt mittlerweile die Zeit. Die Verbände der Finanzwirtschaft haben schon vor Monaten der Regierung einen Vorschlag unterbreitet. „Bis Dezember spätestens sollte ein Gesetzentwurf dazu vorliegen, damit dann ohne Verzögerung im Frühjahr 2021 das Gesetz verabschiedet werden kann. Dann gelingt die Reform noch in der laufenden Legislaturperiode“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Neben der Absicherung der Selbstständigen und der Riester-Rente sind noch weitere Punkte im Bereich Rente offen: So sollte die Flexi-Rente noch einmal geschärft werden, damit verbesserte Anreize zum längeren freiwilligen Arbeiten entstehen. Außerdem ist die Einrichtung eines Fonds vorgesehen, mit dem Härtefälle abgefedert werden, die im Zuge der Überleitung von Ostrenten entstanden sind.

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