Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. "Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden", so Stähle. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.
Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, stehen im kostenlosen Merkblatt, das hier heruntergeladen werden kann:
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