Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um gewöhnlichen Verschleiß, der keine Gewährleistungsansprüche auslöse. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einem entsprechendem Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergeben.

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