Der Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) kommt seit Sommer 2020 nach Durchsuchungen von Büroräumen des Autobauers richtig in Fahrt. Die Verbraucher sind verunsichert. Vor allem die Camper-Szene ist mit ihren Reise- und Wohnmobilen massiv betroffen. Hier gibt es viele Fragen. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt Antworten, rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Am 3. August 2020 reichte Dr. Stoll & Sauer die erste Klage in der Bundesrepublik gegen Fiat am Landgericht Freiburg ein.

1. Welche Motoren sind im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) betroffen?
Der Chemiker und Umweltexperte Axel Friedrich geht davon aus, dass alle Fiat-Motoren der Euroklassen 5 und 6 in den Abgasskandal verstrickt sind. Friedrich hat den Skandal Anfang 2016 durch eigene Messungen aufgedeckt und ins Rollen gebracht, seither hat er unzählige Fiat-Motoren im realen Straßenbetrieb und auf dem Prüfstand kontrolliert und verglichen. Das Ergebnis ist erschreckend und kann mit Euro 0 beschrieben werden. Die Zeitschrift Promobil bestätigte dies für den Fiat Ducato bereits am 17. Oktober 2017 in einem groß angelegten Test, ebenso wie der ADAC am 18. März 2018.

2. Welche Motoren führen die Ermittlungsbehörden in Frankfurt auf, die am 22. Juli 2020 Büroräume von FCA-Firmen europaweit durchsuchen ließen?
In einem Zeugenaufruf des Polizeipräsidiums Frankfurt werden folgende Fiat-Motoren aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Auflistung nicht abschließend ist. Wir gehen davon aus, dass alle Fahrzeuge Euro 5 und Euro 6 mit Ausnahme von 6d Temp betroffen sind:

Marke: Fiat, Jeep, Alfa Romeo, Iveco
Abgasnorm: Euro 5 Euro 6
Motor:
1,3 Liter Multijet
1,3 Liter 16V Multijet
1,6 Liter Multijet
1,6 Liter
2,0 Liter Multijet
2,0 Liter
2,2 Liter Multijet II
2,3 Liter
2,3 Liter Multijet
3,0 Liter
Baujahr / Erstzulassung: 2014 bis 2019

Nach einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom 22. Juli 2020 stehen folgende Motoren unter Verdacht:

Marke: Fiat, Alfa Romeo und Jeep
Abgasnorm: Euro 5 und Euro 6
Motor: „Family B“
1,3l Multijet
1,6l Multijet
2,0l Multijet

Marke: Fiat und Iveco
Abgasnorm: nicht angegeben
Motor: „Light Duty / Heavy Duty“
110 Multijet – Motorkennung F1AE3481G
115 Multijet – Motorkennung 250A1000
150 Multijet – Motorkennung F1AE3481D
180 Multijet – Motorkennung F1CE3481E

Gerade die unterschiedlichen Angaben der Frankfurter Behörden sorgen in der Camper-Szene für Verwirrung. Die Angaben der Ermittlungsbehörden stellen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen ersten Anhaltspunkt bei der Suche nach betroffenen Motoren. Die Erfahrungen im Abgasskandal von VW und Daimler haben gezeigt, dass die Wahrheit stets scheibchenweise ans Tageslicht gekommen ist. Bei VW war zum Schluss der ganze Konzern betroffen. Bei Daimler werden immer mehr Modelle vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. Daher geht Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler davon aus, dass alle Motoren der Euronorm 5 und 6 betroffen sind.

3. Mit welchen Motoren sind die Verbraucher auf der sicheren Seite im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler?
Der Umweltexperte Axel Friedrich hat Fiat-Motoren der Euro-Norm 6d-Temp getestet und für sauber befunden. Wer ein Reise- und Wohnmobil mit Euro 6dTemp ist vom Skandal nicht betroffen – alle anderen Motoren schon.

4. Was ist mit älteren Fahrzeugen, die einen Fiat-Motor verbaut haben (bis 2014)?
Sofern es sich dabei um Euro 5 handelt, müssen die Verbraucher leider davon ausgehen, dass sie trotzdem von Fiat geschädigt worden sind. Über Euro-4-Motoren ist bisher nichts bekannt geworden. Das liegt daran, dass diese bisher nicht getestet worden sind.

5. Welche Rechtsschutzversicherung ist erforderlich?
Verbraucher benötigen einen Verkehrsrechtsschutz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt die Deckungsanfrage und erledigt alles für ihre Mandanten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung muss im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bereits bestanden haben. Üblicherweise bezahlen die Rechtsschutzversicherer die Fälle ohne Probleme. Wir klären dies jedoch vorher ab, damit Ihnen keine Kosten entstehen.

6. Was passiert, wenn der Verbraucher über keinen Rechtsschutz verfügt?
Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann im kostenfreien Online-Check der Kanzlei zumindest überprüfen lassen, ob das Fahrzeug im Skandal verstrickt ist. Danach werden die Möglichkeiten gemeinsam ausgelotet, ehe der Verbraucher über sein weiteres Vorgehen abschließend selbst entscheidet. Wir versuchen, für nicht rechtsschutzversicherte Mandanten eine Musterfeststellungsklage zu initiieren. Ob es eine solche geben wird, können wir derzeit jedoch nicht sagen.

7. Warum ist eine Strafanzeige so wichtig?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation im Diesel-Abgasskandal um den Fiat-Chrysler-Konzern für den Verbraucher undurchschaubar ist. Die Skandale bei VW, Daimler, Opel und BMW haben gezeigt, dass die Autobauer kein Interesse daran haben, zur Aufklärung einen Beitrag zu leisten. Ganz wichtig ist deshalb auch das Thema Anzeige wegen Betrugs. Damit wächst der Druck auf Politik und Behörden, gegen die Verantwortlichen des Skandals zu ermitteln. Mit Klagen und Anzeigen kommt der Fall nachhaltig ins Rollen. Dr. Stoll & Sauer übernimmt für Mandanten den schriftlichen Vorgang für die Anzeige. Wer die Anzeige selbst erstellen möchte, der kann sich am untenstehenden Download bedienen, unterschreiben, Adresse und Datum eintragen, sowie Kaufvertrag und Fahrzeugschein anhängen. Die Papiere gehen dann per Fax oder mit der Post an die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

8. Wen kann ich überhaupt verklagen – Händler, Hersteller Wohnmobil oder Fiat?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem VW-Verfahren klar gemacht, dass der Autobauer haftet, selbst wenn das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben worden ist. Gegen den Hersteller des Basisfahrzeugs, also Fiat kann Klage erhoben werden, egal bei wem und wann das Fahrzeug gekauft wurde. Der BGH hat in verschiedenen Verfahren festgestellt, dass ein Hersteller, der Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen auf den Markt bringt, haften muss.
Ist die zweijährige Verjährungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen, kann auch der Händler verklagt werden.
Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen interne Informationen zu Knaus Tabbert vor, weshalb wir auch diesen Wohnmobilhersteller verklagen bei Fahrzeugen, die nach April 2016 auf den Markt gekommen sind.

9. Kann ich in Deutschland klagen oder muss ich das in Italien machen?
Was viele nicht wissen, Fiat ist seit der Fusion mit Chrysler kein rein italienisches Unternehmen mehr. Der Sitz des Unternehmens liegt mittlerweile in den Niederlanden. Und selbstverständlich können Verbraucher Fiat Chrysler in Deutschland verklagen. Und das hat mit einem Verfahren gegen VW vor dem EuGH zu tun. Der EuGH fällte am 9. Juli 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. C-343/19). Generell, so der EuGH, können Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Aus diesem Grund hat VW beispielsweise alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Trick wollte VW offensichtlich Geld sparen. Das wird jetzt so nicht funktionieren, weil der EuGH eine Ausnahme definiert hat. Verbraucher außerhalb Deutschlands haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegen den Autobauer in ihren Heimatländern einzuklagen. Diese Rechtsprechung gilt natürlich auch für den Fiat-Skandal. Kein Verbraucher muss sich daher auf niederländisches Rechtsgebiet begeben.

10. Welche Optionen haben Verbraucher bei einer Klage? Klage gegen Händler, Hersteller, Fiat und die Bundesrepublik Deutschland
a) Neulieferung
Wurde das Fahrzeug als Neuwagen von einem Händler gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen sauberen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Wohnmobil zurückgegeben werden. Auch hierzu hat der Bundesgerichtshof sich bereits positiv geäußert. Der Clou ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss. Man ist also jahrelang kostenlos gefahren.

b) Rücktritt/Rückgabe
Sowohl gegenüber dem Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden und zuzüglich Ausstattungen, die an dem Fahrzeug angebracht wurden. Bisher nimmt die Rechtsprechung noch an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Diese können Sie auf unserer Homepage berechnen. Da der Fiat Ducato sehr langlebig ist, kann man durchaus eine Gesamtlaufleistung von 400.000 oder 500.000 km annehmen. Dadurch lohnt sich die Rückgabe. Die Frage, ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist, muss aber noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, dem diese Frage vorliegt.

c) Minderung
Das Fahrzeug muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Aufgrund der Manipulation hat es mit Sicherheit einen Minderwert, den man geltend machen kann. Wir haben bereits Urteile erstritten, in denen 25 % als Minderung gewährt wurden. Sie können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil ihres Kaufpreises zurück. Wir empfehlen diese Variante nicht, weil die Fahrzeuge mit großen Unsicherheiten verbunden sind.

d) Schadensersatz
Neben all diesen Varianten lassen wir feststellen, dass Fiat Schadensersatz schuldet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder durch sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt sind. So sichern wir Ihre Ansprüche auch vor einer möglichen Verjährung.

e) Staatshaftungsklage gegen die BRD
Eigentlich hätten die Fahrzeuge spätestens ab 2016 durch die Bundesrepublik mit einem Verkaufsstopp belegt werden müssen. Uns liegen interne Unterlagen vor, die belegen, dass man die Wohnmobilhersteller in Deutschland offensichtlich schützen wollte. Außerdem wurde europäisches Recht nicht richtig umgesetzt. Wir verklagen deshalb bei dem Kauf eines Fahrzeugs ab 2016 die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz.

11. Stichwort Verjährung: Muss ich bereits jetzt handeln oder kann ich noch warten?
Wenn Sie noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen Sie umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren.
Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob sie möglicherweise hätten Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatten. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche im nächsten Jahr 2021 verjähren. Sie sollten daher nicht weiter abwarten und Ihre Ansprüche dringend geltend machen.

11. Welche Hersteller von Reisemobilen sind betroffen?
Die Antwort auf diese Frage ist schwierig zu geben. Schließlich fahren unzählige Modelle namhafter Hersteller von Reise- und Wohnmobilen wie Knauss Tabbert, Weinsberg und Dethleffs mit einem Motor und Fahrgestell von Fiat auf den Straßen. Da die Motoren der FCA-Tochter Iveco auch unter Verdacht stehen, lässt sich mit einer von Iveco selbst veröffentlichten Liste erkennen, welches Ausmaß der Skandal in der Branche annehmen wird.
• Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben:
1. Daily Hi-Matic
2. Daily 4×4
3. Eurocargo

• Motorisiert ist beispielsweise der Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS. Beim Eurocargo wirbt Iveco damit, dass nur ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt und alleine damit die Euro-6-Norm eingehalten wird. Experten zweifeln daran. Motoren und Fahrgestell von Daily 4×4 und Eurocargo werden nach Iveco-Website-Angabe auch in Fahrzeugen folgender anderer Reisemobilherstellern verwendet. Damit stehen auch die Modelle dieser Anbieter unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.
o Biomobil
o Bocklet
o Carthago
o Concorde
o Dethleffs
o Dopfer
o Form IT
o Kerkamm
o Laika
o Morelo
o Niesmann Bischoff
o Notin
o Pilote Le Voyageur
o Phoenix
o Protec
o Swift
o Woelcke

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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