Das Therapie- und Dienstleistungsangebot der Heilmittelpraxen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Betreuung unserer Bevölkerung und damit systemrelevant. Hieran lassen auch die Beschlüsse in der Videokonferenz am 28.10.2020 (Ziffer 8) keinerlei Zweifel. Die klaren Formulierungen dort sind die Grundlage für die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer. In hoher Übereinstimmung gehen auch die Bundesländer von der Systemrelevanz des Leistungsangebots der Heilmittelpraxen aus und schaffen die rechtliche, aber auch die Vertrauens-Grundlage dafür, dass die Heilmittelpraxen ihre unverzichtbare Arbeit für die Gesundheit der Bevölkerung fortsetzen können. Hierfür gilt allen, die an der Erarbeitung dieser Papiere mitgewirkt haben, großer Dank.
Allerdings ist die Verunsicherung bei Therapeuten und Patienten nach wie vor groß. Denn die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, mit denen die politischen Beschlüsse vom 28.10.2020 umgesetzt werden, sind teilweise (zu) restriktiv gefasst, z.B. bei strukturierten Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation der Heilmittelpraxen.
Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt steht der SHV für rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes im Heilmittelbereich und vertritt mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.
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