Aktuell werben die Autoversicherer wieder um neue Kunden. Denn bis Ende November können Autofahrer ihre Haftpflichtversicherung kündigen, um zum 1. Januar zu einem neuen Versicherer zu wechseln. Worauf Verbraucher achten sollten, fasst die Zeitschrift auto motor und sport in ihrer am Donnerstag erscheinenden Ausgabe zusammen.

Wann lohnt der Wechsel? „Zur Wechselsaison liegen die Beiträge für Kfz-Versicherungen etwa fünf Prozent unter dem Niveau vom Hochsommer“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox gegenüber auto motor und sport. Ob sich der Wechsel auszahlt, hängt aber viel mehr von den persönlichen Umständen ab. „Kein Kfz-Versicherer kann überall das beste Angebot machen“, so Schütz. So unterscheiden sich die Tarife etwa für Vielfahrer, Garagenbesitzer und je nach Wohnort enorm. Zudem können Versicherungen bereit sein, Stammkunden auf Nachfrage noch einmal einen Extrarabatt einzuräumen. Tipp: Wer seiner Versicherung ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters vorlegt, hat bessere Verhandlungschancen.

Nicht nur auf den Preis schauen: „Zwischen den preiswertesten Tarifen und den Tarifen im mittleren Preissegment klafft eine Lücke von 22 Prozent“, so Verivox-Chef Schütz. Doch Vorsicht: Günstige Preise kommen oft dadurch zustande, dass wichtige Leistungen ausgeschlossen oder reduziert werden. Oft betroffen sind Leistungen bei Fahrlässigkeit, Diebstahl oder Totalschaden des Autos, Marderbisse und Wildunfälle. Deshalb sollte man bei sehr günstigen Angeboten genau die Leistungen überprüfen.

Beeinflusst Corona die Preise? Während des Lockdowns gab es weniger Unfälle, die Versicherungen sparten Geld. Doch davon profitieren die Kunden nicht, so Marktanalysen von Verivox. „Trotz sinkender Schadenszahlen während der Covid-19-Krise sind die Preise für Kfz-Versicherungen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben“, sagt Schütz. Wer jedoch wegen Corona deutlich weniger gefahren ist und seine vereinbarte Kilometerleistung deutlich unterschreitet, sollte das der Versicherung mitteilen und um eine Beitragserstattung bitten.

Schadensfreiheitsrabatt übertragbar: Die Einstufung in eine Rabattstufe gehört dem Versicherungsnehmer und wird deshalb beim Wechsel des Anbieters einfach mitgenommen. Wenn man den Rabatt nicht mehr braucht, kann man ihn weitergeben – zum Beispiel an das eigene Kind, an Patenkind oder Enkel.

Kündigen erst bei neuem Vertrag: Die alte Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn man ein neues, besseres Angebot sicher hat. Kündigen sollte man schriftlich per Einschreiben, nicht per Fax oder E-Mail. Die Kündigung muss Versicherungsnummer und das Autokennzeichen enthalten und bis Ende November ausgesprochen sein.

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