Zum Hintergrund: Bis Ende Februar dürfen in Verkaufsraum, Webshop und Werbung nur die alten EU-Energielabels verwendet werden, danach beginnt eine Frist von 14 Arbeitstagen für die Umzeichnung von Fernsehapparaten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühl- und Gefriergeräten. Nach dem 18. März 2021 dürfen dann nur noch die neuen Labels verwendet werden.
Wichtig: Eine Doppelkennzeichnung mit beiden EU-Labels gleichzeitig ist zu keiner Zeit erlaubt. Schon jetzt müssen Hersteller ihren Produkten beide Etiketten beifügen, damit Ware, die nicht bis zum Stichtag abverkauft werden kann, dann umgelabelt werden kann. Bevorratet der Handel die Etiketten nicht oder zeichnet die Produkte falsch aus, drohen Abmahnungen und/oder Ordnungsstrafen. Für Lichtquellen, also Leuchten und Lampen, gelten andere Fristen und Übergangsvorschriften. Der BVT stellt den Mitgliedsbetrieben Checklisten für die Umstellungsphase zur Verfügung.
Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des technisch orientierten Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von 19.000 Einzelhandelsunternehmen mit 23.000 Arbeitsstätten und 100.000 Beschäftigten aus den Branchen Konsumelektronik, Mobil-/Telekommunikation, Informationstechnik, PC/Multimedia, Foto/Imaging, Elektro-Hausgeräte, Küchen und Beleuchtung. Der BVT ist dem Handelsverband Deutschland – HDE angeschlossen.
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