Nach Angaben von Umweltminister Untersteller wird das Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet (vgl. Stuttgarter Zeitung, 6.11.20). Als Grund führt er unter anderem die verschärften Klimaziele der EU-Kommission an, die im Land umgesetzt werden müssten. Für den Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) ist dagegen die Praxistauglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen entscheidend. Der Verband hat jetzt ein Positionspapier mit Forderungen des Handwerks an den sogenannten „European Green Deal“ vorgelegt.

„Wir stehen zu dem Ziel der Klimaneutralität. Aber kurzfristige Zielverschärfungen wie die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Treibhausgasreduktion von 60 Prozent sind für KMU nicht machbar. Der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands muss im Fokus stehen und seine Leistungsfähigkeit darf nicht durch zusätzliche Belastung gefährdet werden.“, betont Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Eine der zentralen Forderungen des Handwerks: Die Verlässlichkeit des Rechtsrahmens sicherstellen. Die Herausforderung besteht zum einen darin, auf die einzelnen kommenden Vorgaben frühzeitig und rechtzeitig Einfluss zu nehmen. Zum anderen gilt es, eine permanente Nachjustierung und Evaluierung des gesamten Regelwerks zu vermeiden. Denn langfristige Investitionen im klimapolitischen Bereich erfordern eine Verlässlichkeit des Rechtsrahmens.

Die angekündigte Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität darf nicht zu einseitiger Förderung von Elektromobilität führen. Wir plädieren für Technologieoffenheit und einen Fördermix bei möglichst hohem Wirkungsgrad, maximaler Minderung der CO2-Emission und einem möglichst hohen Einsatz erneuerbarer Energien. Die aktuellen Bestrebungen der EU zur extremen Absenkung der Emissionsgrenzwerte mit der anstehenden Euro 7 – Norm konterkarieren jedoch faktisch eine Technologieoffenheit.

Das Erreichen der Klimaziele erfordert Investitionen in erheblichem Umfang. Deren Nachhaltigkeit sicherzustellen, ist Anliegen der Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Wenn künftig die Identifizierung „grüner“ Wertschöpfungsprozesse, Produkte und Unternehmen im Rahmen einer neuen Taxonomie auch als Maßstab der Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit von KMU dient, darf dies die traditionelle Mittelstandsfinanzierung nicht bedrohen.

Ein Preis für CO2 muss zeitnah und wirksam Emissionen reduzieren. Dabei darf es nicht nur um klimapolitische Effektivität, sondern auch um wirtschaftliche Effizienz im Sinne einer Minimierung der notwendigen Anpassungs- und Vermeidungskosten gehen. Die Erfahrungen der Bundesregierung als einzigem EU-Land mit einem nationalen Zertifikate-System im Gebäude- und Verkehrssektor sollten einbezogen werden.

Mitte Oktober 2020 hat die EU-Kommission ihre Pläne zur Gebäuderenovierung vorgestellt. Dabei geht es um eine Steigerung der Renovierungsrate von ein auf zwei Prozent. Das Handwerk ist ein zentraler Akteur bei der Sanierung des Gebäudebestands. Es muss europaweit gelingen, die deutliche Erhöhung der Sanierungsquote mit einem wirtschaftlichen Wiederaufschwung zu verbinden. Gerade der Baubereich hat sich in der Krise als stabil erwiesen und kann jetzt zum Konjunkturmotor werden. Wichtig: Technologieoffenheit ist auch im Wärmebereich wesentlich.

Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft beinhaltet 45 Maßnahmen, die die EU-Kommission in der laufenden Legislaturperiode bearbeiten wird. Der Fokus darf insgesamt nicht einseitig auf die Industrie ausgerichtet sein. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft kann nur geschaffen werden, wenn alle an der Wertschöpfungskette beteiligten Unternehmen berücksichtigt werden. Zusätzliche Regulierungen belasten KMU überproportional. Es braucht daher bspw. Öffnungsklauseln oder Ausnahmeregelungen.

Mit der Steuer- und Subventionspolitik sollen künftig „richtige“ Preissignale gesetzt werden. Die Energiesteuerrichtlinie soll mit dem Ziel reformiert werden, u.a. Besteuerungsnachteile erneuerbarer Energieträger gegenüber fossilen abzuschaffen. Dies tragen wir mit, es ist aber sicherzustellen, dass Energie gerade auch regional bezahlbar bleibt.

Im Folgenden alle Forderungen im Überblick:

  1. Verlässlichkeit des Rechtsrahmens sicherstellen
  2. Zeitnahe und praxistaugliche CO2-Bepreisung
  3. Ökologische und ökonomische Anreize für die Sanierung des Gebäudebestands
  4. Unbürokratischer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft für Ressourceneffizienz
  5. Technologieoffenheit in der Mobilität
  6. Zwischen großen und mittelständischen Unternehmen bei der Strategie für nachhaltiges Finanzwesen
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