Noch immer müssen angestellte Lehrende in der staatlich verantworteten Weiterbildung z. B. bei Sprach- und Integrationskursen für Geflüchtete 40 Unterrichtsstunden, teilweise sogar mehr ableisten, und das zu Bezügen für um 3000 € brutto. Auch für Honorarkräfte in diesem Bereich sind die Bedingungen skandalös: Beschäftigte erhalten 35 € pro Unterrichtsstunde (netto ca. 17 €), zahlen ihre gesamten Sozialversicherungsbeiträge selbst, haben kein Einkommen im Krankheitsfall, tragen das volle unternehmerisches Risiko.

Die GEW fordert daher von der Politik eine gesetzliche Verbesserung der Bedingungen in der staatlich verantworteten Weiterbildung. Dies beinhaltet:

  • Ein Bundestariftreuegesetz (nur noch Träger mit Tarifverträgen bekommen Mittel aus der öffentlichen Hand) und eine tarifliche Eingruppierung,
  • deutlich längerfristige Finanzierungsstrukturen für die Träger und unbefristete Festanstellungen der Lehrenden für Regelaufgaben,
  • 25 Unterrichtsstunden (45 min) pro Woche bei einer Vollzeitstelle,
  • 58 € Honorar pro Unterrichtsstunde bei allen bundesweiten Berufssprach- und Integrationskursen und 39,44 € Honorar für alle übrigen Weiterbildungsangebote,
  • Eine Befähigung der Träger, Weiterbildung der Lehrenden und kollegialen Austausch zu finanzieren,
  • Eine Innovations-Anschubfinanzierung für nachhaltige digitale Ergänzung der Lehre und
  • Die Durchführung einer Integrationskonferenz Weiterbildung mit den zuständigen Ministerien, der Wissenschaft, Vertretern der Träger, der Verbände und der Beschäftigten.

Die Coronakrise verschärft wie unter einem Brennglas die systematische Vernachlässigung der Weiterbildung und ihrer Teilenehmer*innen. Der Hamburger Senat hat in seiner jüngsten Corona-Hygieneverordnung für die beruflichen Schulen und schulischen Oberstufen sinnvollerweise eine dauerhafte Maskenpflicht eingeführt, um Infektionen zu vermeiden. Bei den Sprach- und Integrationskursen für Flüchtlinge, obgleich ebenfalls unter staatlicher Verantwortung durchgeführt, passiert nichts. Hier findet der Unterricht häufig in kleinen Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeiten statt. Zudem leben viele der Teilnehmer*innen in beengten Unterkünften für Geflüchtete, in denen eine Infektion sich schnell verbreiten kann. Trotzdem überlässt es der Senat den Trägern, ob sie ihre Hygienekonzepte anpassen. Hier fordert die GEW eine Maskenpflicht im Unterricht, analog den Vorschriften in der Schule, damit der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden kann.

„Die staatlich verantwortete Weiterbildung hat keine Lobby. Das wollen wir mit dem ‚Hamburger Appell‘ verändern“, so die Vorsitzende der Hamburger GEW, Anja Bensinger-Stolze. „Wir wollen ein breites Bündnis zur Verbesserung der Lage der Weiterbildung ins Leben rufen mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen und anständigen Löhnen. Und das noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages.“ Die GEW fordert, dass sich der Hamburger Senat, so wie in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung fixiert, spürbar für eine nachhaltige Verbesserung der Lage in der Branche einsetzt. „Wir wollen, dass sich der Wettbewerb der Träger in Zukunft bei seriösen und verbindlichen Standards in den Unternehmen auf die Qualität der Ergebnisse bezieht“, so Bensinger-Stolze.

Der „Hamburger Appell Gute Weiterbildung“ findet sich unter https://www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/hamburger-appell-zur-lage-in-der-weiterbildung

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