Der Bundesrat hat heute dem Gesetz für ein Verbot von Einwegplastik zugestimmt. Ab Mitte 2021 dürfen damit ausgewählte Einwegprodukte aus Plastik, wie zum Beispiel Teller, Besteck, Rührstäbchen oder Strohhalme nicht mehr verkauft werden.  Laura Griestop, Referentin Wirtschaft und Märkte bei WWF Deutschland kommentiert:

„Das Verbot zeigt, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat: Unnötige Gegenstände aus Plastik gehören ins Museum statt ins Supermarktregal.  Die Müllberge werden durch das Gesetz allein allerdings nicht viel kleiner. Denn die verbotenen Gegenstände machen nur einen geringen Teil des Mülls aus. Was wir wirklich brauchen ist ein Ende der Wegwerfmentalität und sinnvolle Mehrwegsysteme. Jetzt kommt es auch darauf an, wie die Wirtschaft das neue Gesetz umsetzt. Einweg-Plastik darf jetzt nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderen Materialien ersetzt oder als „Mehrweg“ deklariert werden.“

Hintergrund: Zusammen gegen die Plastikflut

Um die Plastikflut zu reduzieren, rät der WWF zum Einkaufen immer eine eigene Stofftasche mitzunehmen und – wenn die Restaurants damit einverstanden sind – sich Essen von Restaurants in mitgebrachten Mehrwegboxen mitzunehmen. Auch eine nachfüllbare Trinkflasche vermeidet unnötigen Verpackungsmüll. Für viele Produkte gibt es außerdem praktische Nachfüllpacks, etwa für Gewürze, Waschpulver oder Flüssigseife. Diese bestehen aus weniger Verpackungsmaterial und schonen oft auch den Geldbeutel. Was Politik, Wirtschaft und Verbraucher noch tun können, hat der WWF in einem Hintergrundpapier zum Thema Verpackungen aufgelistet. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Rebecca Gerigk
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-428
E-Mail: rebecca.gerigk@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel