„Der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität werden von uns Landwirten nicht nur unterstützt, sondern maßgeblich mitgetragen. Denn: der Schutz der Biodiversität ist die Grundlage für das Wirtschaften auf unseren Höfen. Folglich lehnen wir nicht die Zielsetzung zum Insektenschutzgesetz ab, sondern vielmehr die darin vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen“, sagt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. „Die durch das Gesetz beabsichtigten Verbote und das generelle Unterschutzstellen von Naturschutzflächen stehen dem Ziel, etwas für die Insekten zu tun, sogar entgegen. Wir fordern stattdessen von der Politik kooperative Ansätze, denn Insektenschutz funktioniert nur mit uns Landwirten. Kooperation bedeutet für mich auch, alle Verursacher in die Pflicht zu nehmen. Insektenschutz muss gesamtgesellschaftlich diskutiert werden, um langfristige und erfolgreiche Lösungsansätze zu garantieren“, so Beringmeier.
Nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes unternimmt der Berufsstand bereits heute große Anstrengungen, um dem Insektenschutz und der Biodiversität insgesamt zu dienen. Ob mit Blühstreifen auf einer Länge von 3.500 Kilometern, mit Streuobstwiesen, Uferrandstreifen oder vielfältigen Fruchtfolgen – die Landwirte leisten ihrerseits vielfältige Beiträge zum Artenschutz. Anstatt den Insektenschutz durch Verbote und Restriktionen voranzutreiben, ist es aus Sicht der Landwirtsfamilien erfolgversprechender, eine aktive Bewirtschaftung, die dem Insektenschutz dient, zu fördern. Noch bestehende Defizite im Artenschutz müssten verringert werden. Gleichzeitig gelte es, die regionale Lebensmittelerzeugung zu stärken und in dem Zuge auch herauszustellen, wo eine Wechselwirkung zwischen Lebensmittelerzeugung und Klima-, Arten- und Insektenschutz akzeptiert werden kann.
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