Der Medienstaatsvertrag schreibt vor, dass journalistische Online-Medien den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen. Bei Verstößen kann die zuständige Landesmedienanstalt Maßnahmen verhängen. Medien, die sich der Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat angeschlossen haben, unterliegen nicht mehr der Regulierung durch die Landesmedienanstalten.
„Beim Presserat erfolgt die Prüfung von Beschwerden durch Angehörige der Branche, nämlich durch Mitglieder von Journalisten- und Verlegerverbänden“, so Borowski. Die Selbstverpflichtung verschafft journalistischen Online-Medien zudem die Vorteile des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs und entbindet sie von der Regulierung durch die Landesdatenschutzbehörden.
Die allermeisten Verlage in Deutschland bekennen sich bereits zur Einhaltung des Pressekodex und zum Abdruck der öffentlichen Rüge, der schärfsten Sanktion des Presserats.
Informationen zum Medienstaatsvertrag und zur freiwilligen Selbstverpflichtung finden Sie gebündelt auf der Website des Presserats:
https://www.presserat.de/selbstverpflichtung-onlinemedien.html
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