Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bittet deshalb alle Geflügelhalter, Landwirte aber auch Hobbyhalter, zu überprüfen, ob ihre Haltungsform ausreichend Schutz vor dieser besonders für Hühner und Puten tödlich verlaufenden Krankheit bietet. Wassergeflügel ist ebenfalls gefährdet, die Einschleppung der Viren kann aber oft nicht so leicht erkannt werden.

Deshalb ist nach RLV-Angaben der Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel insbesondere aufgrund der zunehmenden Freilandhaltung von Geflügel möglichst zu verhindern. Zu Bereichen, die ein hohes Risiko für eine mögliche Einschleppung darstellen, gehören offene Futterstellen ebenso wie Einträge von Exkrementen von Wildvögeln in die Ausläufe oder in die Ställe durch Futter, Werkzeug und Schuhe. Alle Bereiche sind spätestens jetzt noch einmal zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern.

Grund für diesen dringenden Appell an die rheinischen Geflügelhalter sind zahlreiche Fälle von Geflügelpest bei verschiedenen Arten von Wildvögeln an den Küsten Schleswig-Holsteins und in Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein sind bereits zwei Kleinstbestände von Hausgeflügel betroffen. Auch bei unseren niederländischen Nachbarn in der Region Gelderland erfolgten in den vergangenen Tagen bereits Räumungen großer Hühnerbestände.

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