Aktuelle Neuentwicklung im Zuge der Corona-Pandemie: Aufgrund einer Änderung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) müssen bereits ab dem heutigen Freitag nahezu alle Indoor-Sportstätten geschlossen werden, einzig der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen erlaubt – ein großer Rückschlag für den Sport und eine aus Sicht des BLSV nicht nachvollziehbare Maßnahme.

Ausschlaggebend für diese neue Entwicklung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt. Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung folgte unmittelbar: Aufgrund der Verordnungsänderung wird die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten mit Wirkung zum heutigen Freitag, 13. November, umgesetzt. Sämtliche Indoor-Sportstätten in Bayern sind demnach sofort zu schließen, lediglich der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen weiterhin erlaubt.

Jörg Ammon: „Kein Verständnis für diese überhastete Maßnahme“

Die Entscheidung, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege getroffen wurde, traf den Bayerischen Landes-Sportverband überraschend und ohne Vorbereitung. BLSV-Präsident Jörg Ammon bedauert diesen Schritt: „Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht eine kurzfristige Maßnahme ohne Ziel und ein falsches Signal in dieser schwierigen Zeit. Wir haben für diese überhastete Maßnahme kein Verständnis – die Volksseele unserer Sportlerinnen und Sportler, Sportvereine und Sportfachverbände brodelt. Die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler hat für uns nach wie vor oberste Priorität. Dennoch sollte die Bayerische Staatsregierung diese Entscheidung dringend überdenken“.

Links zu den aktuellen Neuregelungen:

8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV):

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_8-10

Rahmenhygienekonzept Sport:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

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