Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) e.V. forderte heute im Rahmen von zwei Anhörungen Verbesserungen für die Reha-Branche und eine stärkere Beteiligung. Beide Gesetze sollen noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Das Gesetz Digitale Rentenübersicht (RentÜG)

 

Das RentÜG regelt den Marktzugang und die Einrichtungsauswahl für Reha-Kliniken im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) neu. Wesentlich ist außerdem die Entwicklung einer neuen Vergütungskonzeption für Reha-Leistungen, die bis zum Jahr 2023 entwickelt werden soll und 2026 verbindlich in Kraft tritt. Die DEGEMED war als einziger Reha-Verband zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eingeladen und setzte sich dafür ein, die Interessen der Reha-Branche frühzeitig in die Entwicklung der Vergütungskriterien einzubeziehen.

„Am besten geschieht das durch einen verbindlichen und abweichungsfesten Rahmenvertrag zwischen den Verbänden und der DRV. Eine weitere Option ist die Schaffung eines paritätisch besetzten Beratergremiums zur Vorbereitung von verbindlichen Entscheidungen“, so DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall in der Anhörung.

 

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

 

Auch zu diesem Gesetz fand heute eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit statt. Die Bundesregierung plant damit Verbesserungen beim Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmedefizite der Reha-Einrichtungen im Geltungsbereich des SGB V.

 

Rückwirkend ab 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 können Reha-Einrichtungen auf dem Weg der Vergütungssatzverhandlungen mit Krankenkassen pandemiebedingte Einnahmedefizite geltend machen. D.h., dass die gegenwärtig bestehenden Vergütungssatzvereinbarungen auf Grund der pandemiebedingten Herausforderungen nachverhandelt werden können.

 

Damit ist es ein wichtiger Durchbruch, um die Leistungsfähigkeit der Reha-Einrichtungen unter Pandemiebedingungen zu sichern. Gemeinsam mit der AG MedReha hatte die DEGEMED genau diese zwei Punkte gefordert: Verbesserung des Corona-Zuschlags und Fortsetzung der Ausgleichszahlungen für Belegungsausfälle.

 

Für diese Vergütungssatzanpassungen können sowohl die Mehrkosten geltend gemacht werden, die den Einrichtungen in Folge der Hygieneauflagen in Form von zusätzlichen Sach- und Personalkosten entstehen, als auch die Einnahmeausfälle durch Belegungsrückgänge, die in Folge der Pandemie entstehen. Die Verbesserungen gelten für ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2021.

Über DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.

Die DEGEMED geht gegenwärtig davon aus, dass der Corona-Zuschlag der gesetzlichen Krankenversicherung von dieser Regelung abgelöst wird.

Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.

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