Egal ob Video- oder Musikstreaming, Games zocken oder Arbeiten im Home Office – ohne einen schnellen Internetanschluss geht es nicht. Doch auch wenn wir uns im Breitband-Zeitalter befinden und der DSL- oder Kabel-Provider Highspeed verspricht, heißt das noch lange nicht, dass der Anschluss auch die versprochene Geschwindigkeit liefert. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de sagt: "Provider halten ihr Geschwindigkeitsversprechen oft nicht ein. Verbraucher müssen sich aber nicht alles gefallen lassen. Es gibt Möglichkeiten, wie sich Breitband-Kunden wehren können, wenn das Internet zu langsam ist."

Die Internet-Verbindung ist oft langsamer als angegeben, weil sich viele Kunden die vom Provider zur Verfügung gestellte Internet-Kapazität teilen müssen. Dadurch können zu gewissen Stoßzeiten die Netze überlastet sein. Auch bei LTE und 5G steht nicht jedem Nutzer eine fest versprochene Geschwindigkeit zur Verfügung. Zudem spielt die Entfernung zur Festnetz-Vermittlungsstelle beziehungsweise zur Mobilfunk-Basisstation eine Rolle. Denn je weiter Anwender von der Basisstation oder Vermittlungsstelle entfernt sind, desto schwächer wird das Signal und dementsprechend sinkt die Surfgeschwindigkeit. Dennoch werben die Provider immer mit der maximalen Downstream-Geschwindigkeit. Der Hinweis ‚bis zu‘ vor der Highspeed-Angabe zeigt: Den Anbietern ist grundsätzlich bekannt, dass zahlreiche Anschlüsse niemals die versprochene Leistung erreichen werden. Um Verbraucher mit lahmem Anschluss nicht ganz im Regen stehen zu lassen, gibt es eine entsprechende Verordnung, wie Kuch weiß: "Die TK-Transparenzverordnung schreibt vor, dass der Provider dem Kunden vor Vertragsabschluss ein umfangreiches Produktinformationsblatt mit der minimalen, der normalerweise zur Verfügung stehenden sowie der maximalen Datenübertragungsrate für Upload und Download geben muss." Oft finden sich dies Angaben auch in den AGBs oder den Nutzungsbedingungen der Internetanbieter.

Wer denkt, sein Internet sei zu langsam, kann eine Breitbandmessung vornehmen. Vorab sollten mögliche Fehlerquellen wie schlechter WLAN-Empfang oder falsche Router-Einstellungen ausgeschlossen werden. Die Messung der eigenen Internetgeschwindigkeit kann über das staatliche Tool breitbandmessung.de im Browser sowie über eine App erfolgen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, mehrere Messungen an unterschiedlichen Tagen über die LAN-Verbindung durchzuführen. "Entsprechen die Messergebnisse beispielsweise nicht dauerhaft der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit, können Breitband-Kunden diese nutzen, um dem Anbieter eine nicht vertragskonforme Leistung nachzuweisen", erklärt Kuch.

Ist ein schnelles Surfen nicht möglich, sollten die gespeicherten Messergebnisse mit dem Hinweis auf eine nicht vertragskonforme Leistung an den Provider geschickt werden. Wer bei seinem Anbieter bleiben will, sollte diesem eine Frist setzen, in der das Problem gelöst oder ein Preisnachlass gewährt wird. Kuch rät: "Vor einer außerordentlichen Kündigung kann im teltarif.de-Tarifvergleich nach einem günstigeren Tarif geschaut werden. Dabei sollten Nutzer prüfen, ob der neue Provider überhaupt eine schnellere Surfgeschwindigkeit bieten kann. Die Kündigung des Internet-Anschlusses sollten Kunden allerdings nicht selbst vornehmen, egal ob es sich um eine reguläre oder eine außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung handelt. Stattdessen sollte nach der Bestellung des neuen Anschlusses der neue Anbieter die Kündigung an den alten Provider senden und die Rufnummern-Übernahme mit ihm regeln."

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