Die Stabilisierungshilfe Corona des Landes unterstützt Unternehmen aus der Gastronomie- und Hotelbranche, die in Folge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Frist für die Antragstellung wurde jetzt von der Landesregierung um vorerst drei Wochen bis 15.12.2020 verlängert. Seit die Fördergrenzen für die Beantragung der Stabilisierungsgrenzen gesenkt wurden, können auch Handwerksbetriebe, die einen Teil ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, die Stabilisierungshilfe beantragen.

Dies betrifft vor allem Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien und Brauereien. Voraussetzung: Mindestens 30 Prozent des Umsatzes müssen normalerweise über den gastronomischen Bereich oder Catering erzielt werden. Für die Beantragung muss der Betrieb einen coronabedingten Liquiditätsengpass nachweisen. Zwingend erforderlich ist die Einbeziehung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers.

Bei 30 bis 49 Prozent Umsatz mit gastronomischen Bezug liegen die Zuschüsse dann bei bis zu 2.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 1.000 Euro pro Mitarbeiter. Ab 50 Prozent gastronomischem Umsatz gibt es 3.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 2.000 Euro pro Mitarbeiter.  Die Zuschüsse werden jeweils für maximal drei Monate gewährt – auch rückwirkend bis Mai. Neu: Die Frist für die Beantragung wurde um vorerst drei Wochen verlängert. Anträge können nun bis zum 15.12.2020 gestellt werden!

Weitere Angaben und Formulare finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Für das baden-württembergische Handwerk gibt die BWHM GmbH (0711/263709-151 oder mkeck@bwhm-beratung.de) zur Stabilisierungshilfe gerne Auskunft.

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