Die Verhandlungen zum Brexit gehen in die heiße Phase: Wenn Großbritannien zum Jahreswechsel aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheidet, werden sich Zollanmeldung, Exportbedingungen und Steuerregelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich entscheidend ändern – unabhängig davon, ob beide Seiten bis dahin ein Handelsabkommen vereinbaren oder ob mit Eintritt eines harten Brexits automatisch die Mindeststandards der Welthandelsorganisation (WTO) in Kraft treten.
Das gewaltige Ausmaß des bevorstehenden Umbruchs zeigt ein Blick in die Statistik, denn im internationalen Handel gilt: Großbritannien ist keine Insel. Derzeit werden rund 70 Prozent aller in England, Schottland, Wales und Nordirland verkauften Waren importiert. Die Hälfte der Einfuhrenstammte dabei im Jahr 2019 aus der Europäischen Union (Wert: 304 Milliarden Euro), Importe aus Nicht-EU-Ländern beliefen sich auf 311,9 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum exportierte das Vereinigte Königreich Waren im Wert von rund 193,7 Milliarden Euro innerhalb des EU-Binnenmarktes und für 217,3 Milliarden Euro außerhalb der EU.
Ob Hard oder Soft Brexit – Zollformalitäten automatisieren
Im Falle eines harten Brexits würden sich allein die Zollformalitäten für den Handel mit EU-Staaten drastisch erhöhen, erläutert Stefan Tärneberg, Director Solutions Consulting bei BluJay Solutions: „Sollte Großbritannien zum Drittstaat werden, wird sich die Zahl der Zollanmeldungen vervielfachen. Im vergangenen Jahr mussten britische Unternehmen fünf Millionen Zollerklärungen ausfüllen, im Falle eines Hard Brexit wären es schlagartig 400 Millionen – ein Anstieg um beispiellose 8.000 Prozent.“
Art und Umfang der Zollformalitäten hängen vom Zustandekommen eines Freihandelsabkommen ab – und ein Brexit ohne Handelsvertrag würde teuer werden. Tärneberg dazu: „Im besten Fall kommt Großbritannien mit einem blauen Auge davon. Liegt ein Abkommen vor, lassen sich die Zollformalitäten begrenzen.“ In einem „No-Deal“-Szenario würden dagegen erhebliche Ressourcen in den Unternehmen durch das Ausfüllen komplexer Zollerklärungen gebunden. „Die Unternehmen müssen die Sache selbst in die Hand nehmen und die Zollerklärungen automatisieren. Wer unvorbereitet ins neue Jahr geht, wird am 1. Januar einen gewaltigen Schock erleben.“
Warenfluss: Umleiten statt Schlange stehen
Ebenso wichtig ist es, die ab dem 1. Januar 2021 unvermeidlichen Staus zwischen Calais und Dover einzuplanen. Denn wie auch immer die neuen Zollregelungen im Detail aussehen werden – in jedem Fall ist mit einem holprigen Start und langen Wartezeiten zu rechnen. Wann immer möglich, sollten insbesondere im Januar und Februar andere Ziele in Großbritannien ausgewählt werden, um die überlastete Verbindung nach Dover zu vermeiden. Hier bieten sich etwa die Häfen London Gateway, Tilbury, Harwich oder Newhaven an.
Stefan Tärneberg resümiert: „Natürlich wird das nicht für jede Ware klappen. Frische Blumen aus den Niederlanden oder Früchte aus dem Mittelmeerraum werden die lange Reise nicht überstehen. Ebenso problematisch ist es, wenn bei Schwertransporten jeder zusätzliche Kilometer zu Buche schlägt. Aber für viele Unternehmen birgt die Krise auch eine Chance, die Lieferkette flexibler und damit krisensicherer zu machen. Beispiele sind etwa die gemeinsame Nutzung von Containern oder eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Versendern, Logistikunternehmers, Spediteuren und Zollagenten bei der Routenplanung. Letztlich werden diejenigen profitieren, die trotz sprichwörtlich schwerer See ihre Ziele erreichen – auch wenn das bedeutet, vom bislang gewohnten Kurs abzuweichen.“
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