Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und die Digitalisierung vorangetrieben. Videokonferenzen ersetzen persönliche Treffen und Online-Sprechstunden den Arztbesuch. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland, begrüßt diesen Trend: „Videosprechstunden sind aktuell eine gute Möglichkeit, das Infektionsrisiko zu minimieren. Sie helfen, der unternehmerischen Fürsorgepflicht nachzukommen und die Vorgaben für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu erfüllen. Die Fachleute von TÜV Rheinland bieten deshalb telemedizinische Beratung und Gesundheitsvorsorge im digitalen Sprechzimmer für Unternehmen ohne Aufpreis an. Genutzt wird hierbei eine Technologie, die höchste Vertraulichkeit gewährleistet.

Beratung im virtuellen Sprechzimmer

Eine betriebsärztliche Videosprechstunde ist für das Beratungsangebot rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge ebenso geeignet wie für die Wunschvorsorge. Auch für Beschäftigte, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nutzen, ist sie eine komfortable Lösung: Der Kontakt zu den Betriebsärzten kann bequem beispielsweise von zu Hause aus erfolgen. Voraussetzungen für die Videosprechstunde sind eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät, beispielsweise ein Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera. Die Einwahl in die Sprechstunde erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt mit einer sicheren Verbindung über den Web-Browser. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

„Beschäftigte berichten uns, dass sie es als Vorteil empfinden, die Ärztin oder den Arzt in der Sprechstunde nicht nur zu hören, sondern auch zu sehen. Auch für die Ärzte ist es so einfacher, die Reaktion der Beschäftigten auf den Beratungsinhalt zu beurteilen. Wir müssen uns nicht nur auf die Stimme verlassen, sondern können die Körpersprache, vor allem die Mimik, mit einbeziehen. Grenzen sind einer Videosprechstunde aber immer dann gesetzt, wenn eine körperliche Untersuchung erfolgen muss“, so Schramm.

Persönliche und vertrauliche Gespräche

Eine Videosprechstunde findet in einem virtuellen Sprechzimmer in Echtzeit statt. Benötigte Unterlagen können nach der Terminvereinbarung an die Betriebsärzte übermittelt werden. Für das Gespräch erhält jede Beschäftigte einen persönlichen Zugangscode. Zudem müssen sich die Teilnehmenden zu Beginn der Sprechstunde anhand eines Ausweises identifizieren. Der Grund: „Gesundheitsinformationen sind sensible Daten und streng vertraulich. Daher erfüllen unsere Videosprechstunden höchste Ansprüche an die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Und selbstverständlich sind unsere Betriebsärztinnen und Ärzte bei den Gesprächen allein im Raum und unterliegen der Schweigepflicht“, betont Dr. Schramm. Die Expertin geht davon aus, dass diese Form der Videosprechstunden auch künftig vielfach praktiziert wird, da sie hohen technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards unterliegt und für alle effizient, zeitsparend und flexibel genutzt werden kann – nicht nur zu Zeiten der Corona-Pandemie.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/videosprechstunde bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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