Das Synodalpräsidium hat deshalb entschieden, die zweite Synodalversammlung auf den 30. September bis 2. Oktober 2021 zu verschieben. Am 4./5. Februar 2021 wird es stattdessen ein Online-Format geben, in dem alle Mitglieder der Synodalversammlung ohne Entscheidungsdruck vor allem die Arbeitsfortschritte der Synodalforen diskutieren werden. So kann dieser coronabedingte Zwischenschritt für eine substantielle Weiterarbeit in den thematischen Synodalforen genutzt werden, insbesondere in den Foren, die bei den Regionenkonferenzen im September 2020 noch keine Zwischenergebnisse vorlegen konnten. In dieses Format sollen auch die Eindrücke der Beobachterinnen und Beobachter aus dem Ausland und der Ökumene einfließen. Ein besonderer Schwerpunkt wird darüber hinaus auf den Bericht über die Maßnahmen zur Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche und den Austausch hierüber gelegt.
Die Präsidenten des Synodalen Weges, Bischof Dr. Georg Bätzing und Prof. Dr. Thomas Sternberg, erklären dazu in einem Brief an die Mitglieder der Synodalversammlung: „Die Corona-Krise fordert von uns immer wieder Veränderungen in der Weg-Planung. Nicht nur in den Inhalten, sondern auch in den Formen tasten wir uns Schritt für Schritt voran. Dies mag zwar zunächst mühselig sein, es ist aber doch eine echte Chance, mit unterschiedlichen Formaten, Geschwindigkeiten und Prozessen neu Synodalität in unserer Kirche zu erlernen – eine Synodalität, die hoffentlich über den bisher geplanten Rahmen des Synodalen Weges hinaus Bestand hat.“
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.
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