„Es ging heute nicht zuletzt um Grundsatzfragen der räumlichen Planung in Baden-Württemberg und weit darüber hinaus. Insofern dürfen wir juristische Fingerzeige für die Raumplanung überhaupt erwarten. Ich habe deutlich gemacht, dass der Regionalverband die Energiewende umsetzt. Unsere Region kann und wird ihren Beitrag dazu leisten, auch bei der Windkraft. Die Planung bietet die Plattform dafür“, so die erste Einschätzung von Verbandsdirektor Gerd Hager nach der rund dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dort verteidigte der promovierte Jurist und Verwaltungschef heute Vormittag die Teilfortschreibung „Wind“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein aus dem Jahr 2015. Darin sind insgesamt zwölf sogenannte Vorranggebiete festgelegt, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen entstehen könnten. Drei Kommen haben Normenkontrollanträge eingereicht. Sie wenden sich gegen die Gültigkeit der kompletten Teilfortschreibung.

„Im für uns positiven Fall, bietet die Region nach wie vor Planungssicherheit für Investitionen in den Klimaschutz. Wenn die Kläger Recht bekommen, dann ginge es zurück auf los und sieben Jahre Planungsarbeit wären zur Generalprobe mutiert“, blickt Hager nach vorn. Mit einem Urteil wird morgen gerechnet.

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