Mit dem GVPG wird die im Frühjahr zur ersten Corona-Welle verabschiedete Covid-19-Versorgungsstrukturenschutzverordnung in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Die Verordnung sah eine für die Zahnärzteschaft wenig akzeptable „Schutzschirm-Regelung“ vor, die auf einem voll rückzahlbaren Darlehen beruht. Diese Regelung findet nun auch in dem Gesetzeskonvolut, in dem es vorrangig um Verbesserungen für Pflegebereich und die Finanzierung der GKV geht, ihren Niederschlag. Die Darlehensregelung soll dabei um ein Jahr verlängert werden.
„Die Regelungen aus der Verordnung sind damit gesetzlich zementiert“, kommentierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader den heutigen Bundestagsentscheid. „Der Gesetzgeber beschleunigt mit dieser Entscheidung den Prozess des Praxensterbens gerade in den ländlichen Gebieten und gefährdet damit selbst die Versorgungsstrukturen, die er schützen wollte.“ Viele niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte bringe das Corona-Jahr in existenzielle Nöte. „Dies wird dazu führen, dass Zahnarztpraxen früher und ohne Nachfolgeregelung aufgegeben werden“, befürchtet Schrader. Die Entwicklung zeichne sich bereits jetzt ab. „Das Wegbrechen dieser Praxen bringt ein etabliertes Versorgungssystem ins Wanken.“ Die nun beschlossene gesetzliche Regelung wirke wie ein Katalysator.
Der Gesetzgeber habe die Chance vertan, die Zahnärztinnen und Zahnärzte – ähnlich wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – unter einen echten Schutzschirm zu stellen und damit auch die Arbeit der Zahnärzteschaft in der Corona-Pandemie anzuerkennen. „Es wäre auch ein Zeichen für uns als Zahnärzteschaft gewesen, die zu einem Großteil als freiberuflich Niedergelassene arbeitet, dass die Politik in diesem freiberuflich organisierten Versorgungssystem eine Zukunft sieht und die Struktur tatsächlich schützen will.“
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