Die heute vom Bundesrat veröffentlichte Botschaft zur Reform der Beruflichen Vorsorge ist in der vorliegenden Form kaum mehrheitsfähig. Jetzt ist es am Parlament, die Reform zu verbessern und Mehrheiten zu ermöglichen. Damit dies gelingt, sind pauschale Rentenzuschläge im Giesskannenprinzip wie auch die Finanzierung über Lohnprozente zu korrigieren. Das Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge muss gewahrt bleiben. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV hat mit dem vernünftigen Mittelweg ein Modell präsentiert, mit dem die Reform gelingen kann. Um die Mehrheitsfähigkeit zu sichern, ist eine «Härtefallklausel» für betroffene Pensionskassen denkbar.

Der Bundesrat hatte ein Reformmodell in die Vernehmlassung geschickt, das zurecht heftig kritisiert wurde. Alternativmodelle, wie der vom SBV und anderen Verbänden getragene vernünftige Mittelweg, können die dringend notwenige Reform mehrheitsfähig machen. Der Bundesrat verpasst eine Chance, indem er diese Elemente nicht aufnimmt. Für das Parlament liegen mit dem vernünftigen Mittelweg die Grundlagen vor, um eine mehrheitsfähige Vorlage zu erarbeiten. Der Rentenzuschlag, der bis zu 2.400 Franken pro Jahr an jeden Neurentner mit der Giesskanne ausschüttet – und zwar unabhängig von der Rentenhöhe – wie auch die Finanzierung über eine Lohnabgabe von 0.5 Lohnprozent, müssen dabei korrigiert werden.

Parlament muss Reform mehrheitsfähig machen

Der Umwandlungssatz soll auf 6.0% sinken. Für die Kompensation musste jede Pensionskasse per Gesetz Rückstellungen bilden. Die Kompensation kann sie aus diesen Rückstellungen finanzieren, das Geld hierfür ist bereits vorhanden und es muss keine neue Abgabe erhoben werden. Primär sind die Kompensationen dezentral finanziert. Härtefälle bei Pensionskassen, die dies nicht vollständig selber aus Rückstellungen finanzieren können, können subsidiär durch den BVG-Sicherheitsfonds aufgefangen werden. Der vernünftige Mittelweg reformiert die 2. Säule nachhaltig und effizient. Gerade Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen, wie etwa häufig Teilzeitarbeitende und Frauen, verbessern ihre Rente mit dem Mittelweg deutlich. Zudem sinkt beim Bundesratsvorschlag das Rentenniveau für Personen aus bestimmten Jahrgängen bzw. mit einem gewissen Einkommen.

Gelingen der Reform ist zentral

Der vernünftige Mittelweg für die BVG-Reform ist eine Grundlage, auf der das Parlament aufbauen und eine mehrheitsfähige Reform zimmern kann. Dies ist gerade für gewerblich geprägte Pensionskassen auch im Baugewerbe mit hohem obligatorischem Anteil entscheidend. Der Schweizerische Baumeisterverband ist sehr interessiert und offen, sich bei dieser Arbeit konstruktiv einzubringen.

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