Die Softing AG hat von der Trier Familienstiftung und deren zugehörigen Gesellschaften Stimmrechtsmitteilungen und Korrekturstimmrechtsmitteilungen nach dem WpHG für die von ihr gehaltenen Softing Aktien erhalten. Diese Meldungen, die bis in das Jahr 2011 zurückreichen, betreffen ausschließlich die Frage, wem die Aktien nach dem WpHG nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung zugerechnet werden. Der Aktionär hat uns mitgeteilt, dass den Meldungen keinerlei materielle Veränderung der gehaltenen Aktien zugrunde liegen.

 

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