Europas Böden sind gestresst. Sie schwinden, geben Treibhausgase frei, sind mit Schadstoffen belastet und verlieren an biologischer Vielfalt – diesen negativen Trends muss die Europäische Union entschiedener als bisher entgegenwirken, sagt die Naturschutzorganisation WWF anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember. Der WWF fordert die EU-Kommission auf, einen Neuanlauf für eine EU-Bodenrahmenrichtlinie zu starten. Der letzte Versuch ist 2014 auch am Widerstand Deutschlands gescheitert. „Es ist höchste Zeit, dass die EU mit Deutschlands Unterstützung einen neuen Anlauf für verbindlichen Bodenschutz in der Europäischen Union startet, sonst verlieren wir weiter wertvollen Boden unter den Füßen“, sagt Dr. Rolf Sommer Leiter des Bereichs Landwirtschaft und Landnutzung beim WWF Deutschland. „Leider kommt es nur über den Mechanismus des Ordnungsrechtes und mittels Sanktionen zu Bewegung bei den Mitgliedsstaaten. Das erleben wir aktuell in Deutschland am Beispiel der EU-Nitratrichtlinie“, so Sommer.

Neuere Informationen zum Zustand der Böden in der EU sollen am Freitag (04.12) von der EU-Kommission vorgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die negativen Entwicklungen der letzten Jahre nicht abgeschwächt haben. Bisherige Untersuchungen belegen zum Beispiel, dass EU-weit jährlich rund 970 Millionen Tonnen fruchtbarer Boden allein durch Wassererosion, ausgelöst etwa durch Starkniederschläge, verloren gehen. Hinzu kommen Bodenverluste durch Windabtrag und der Rückgang der besonders belebten, nährstoffreichen und kohlenstoffbindenden Bodenbestandteile – besser bekannt als Humus. Schätzungen zufolge beziffern sich die Kosten, die durch Ertragsverluste aufgrund von Bodendegradation in der EU jährlich entstehen, auf rund 1,25 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden allein in Deutschland jeden Tag rund 60 Hektar unbebaute Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt – das sind fast 31.000 Fußballfelder im Jahr.

Derzeit arbeitet die Kommission an einer neuen Bodenstrategie, welche die „EU Soil Thematic Strategy“ aus dem Jahr 2006 ab 2021 stärker auf den EU-Green Deal zuschneiden soll. „Damit betreibt die Europäische Union weiterhin Bodenschutz light auf freiwilliger Basis“, kritisiert der WWF. Die Konsequenz: Ländern wird es leicht gemacht, mit luftigen und unverbindlichen nationalen Zielen zu arbeiten. So hat die Bundesregierung beispielsweise die Zielmarke dafür, Deutschlands Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag zu drücken, Anfang 2018 kurzerhand von 2020 auf 2030 verschoben.

Eine EU-Bodenrahmenrichtlinie sollte aus Sicht des WWF unter anderem verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten zur Reduktion des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung bis 2030 umfassen. Außerdem nötig, so der WWF, ist ein EU-weites Verbot des weiteren Umbruchs von Weideland in Ackerland, da Dauergrünland ein äußerst effektiver Kohlenstoffspeicher ist. Ebenso müssen intakte, natürliche Moorflächen geschützt werden und muss eine Strategie zur Renaturierung von bereits ausgetrockneten Moorflächen erstellt werden. Zudem sollten für den Ackerbau Vorgaben für eine standortangepasste Bodenbewirtschaftung gemacht werden, die Fruchtfolgevielfalt, ganzjährige Bodenbedeckung, die Reduktion des Pestizideinsatz und den Vorrang für organischer Düngung beinhalten. „Eine solche EU-Bodenrahmenrichtlinie nützt auch den Landwirtinnen und Landwirten, denn sie schützt ihre eigene Produktionsgrundlage: den Boden“, so Sommer.  

Zusammen mit Wasser und Luft ist der Boden die Grundlage für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen auf der Erde. Der Boden bindet Kohlenstoff und steuert das Klima mit. Er filtert und reinigt Wasser und er ermöglicht Wachstum. Gesunde Böden liefern gesunde Lebensmittel, so der WWF.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Wiebke Elbe
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-219
E-Mail: wiebke.elbe@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel