Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe führten am vergangenen Montag auf der Autobahn 8 bei Pforzheim eine Schwerpunktkontrolle im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung durch. Unterstützt wurden die Zöllner durch das Polizeipräsidium Pforzheim, die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg und das Bundesamt für Güterverkehr.

Insgesamt waren 23 Kräfte bei dem Einsatz beteiligt und kontrollierten 24 Fahrzeuge. So konnte der Fahrer eines ungarischen Lkws, der mit über 19 Tonnen Aluminiumschrott beladen war, die notwendigen abfallrechtlichen Papiere nicht vorlegen. Die Beamten leiteten gegen den 48- jährigen Fahrer und die Transportfirma ein Bußgeldverfahren ein.

In 14 Fällen ergaben sich Beanstandungen, bei denen es sich jedoch überwiegend um formale Verstöße handelte, dass vorgeschriebene Unterlagen nicht vollständig oder überhaupt nicht mitgeführt wurden oder die Fahrzeuge unzureichend als Abfalltransporte gekennzeichnet waren. Insgesamt wurden 11 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet und Sicherheiten von über 4.346 Euro erhoben. „Von der guten Zusammenarbeit konnten alle Beteiligten nur profitieren. Wir sind mit den Ergebnissen recht zufrieden. Einsätze dieser Art sollen auch zukünftig stattfinden, um die Synergieeffekte der Behörden zu nutzen und die Kooperation weiter zu intensivieren. Für das kommende Jahr wurden bereits vor Ort weitere gemeinsame Kontrollen insbesondere mit der Sonderabfallagentur vereinbart", so Dirk Ueberle, Leiter des Sachgebiets Kontrollen beim Hauptzollamt Karlsruhe.

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Die Zollverwaltung kontrolliert innergemeinschaftliche Abfalltransporte durch Deutschland. Das Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch europäische Verordnungen und nationale Bestimmungen, wie das deutsche Abfallverbringungsgesetz, geregelt. In Baden-Württemberg übernehmen auch Bedienstete des Bundesamts für Güterverkehr sowie der Polizei diese Aufgabe.

Bei Auffälligkeiten wird die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH verständigt. Diese ist für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen von und nach Baden-Württemberg und der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung zuständig.

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