Dass diese gesetzliche Regelung dringend erforderlich war, hatte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bereits am 28. November 2020 in einer Resolution deutlich gemacht. Wörtlich heißt es in der Resolution:
„Die Hessische Landesärztekammer lehnt die patientennahe Arbeitstätigkeit von Ärzten und Pflegepersonal bei positivem Corona-Test oder bei Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I ab. Begründung: Durch die Einräumung dieser Möglichkeit wird bei knappen Personalressourcen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen bei den betroffenen Personen ein starker Druck aufgebaut ihre bisherige Tätigkeit weiter auszuführen. Auch bei zunächst symptomfreien Personen kann es im weiteren Verlauf zu Symptomen kommen, ggf. wird hier die Rekonvaleszenz sogar im Verlauf verlängert.“
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de