Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat im Umlaufverfahren der Radio 90vier UG (haftungsbeschränkt) eine UKW-Übertragungskapazität zur möglichst flächendeckenden Versorgung des Landkreises Oldenburg für zehn Jahre zugewiesen.

Der NLM wurde am 6. August 2020 gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Mediengesetztes (NMedienG) eine UKW-Übertragungskapazität des Landkreises Oldenburg zugeordnet. Auf die Ausschreibung der NLM vom 24. August 2020 ist nur ein Antrag eingegangen.

Die der Radio 90vier UG (haftungsbeschränkt) bereits erteilte Zulassung zur Veranstaltung des 24-stündigen lokalen/regionalen Hörfunkvollprogramms „Radio 90.vier“ wird vom Gebiet Ganderkesee auf den Landkreis Oldenburg erweitert. Damit kann Radio 90.vier seine bestehende Frequenz von 90,4 MHz an einen neuen Sendestandort verlagern und dadurch sein Sendegebiet deutlich vergrößern.

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