Die IHK appelliert an die Landespolitik, die Ladenöffnungszeiten an Werktagen in der Zeit vom 19. Dezember bis zum Ende des Jahres auszuweiten. Mit dieser Maßnahme kann der sich abzeichnende Kundenandrang rund um die Weihnachtsfeiertage deutlich entzerrt werden. Ein solcher Schritt beugt der Gefahr einer Ausweitung des Infektionsgeschehens vor und ließe sich im Rahmen einer Rechtsverordnung umsetzen. „Die aktuelle Begrenzung der Kundenzahl in den Geschäften führt bereits heute zu langen Schlangen vor den Geschäften. Das Infektionsrisiko wird damit insbesondere in den Innenstädten in den öffentlichen Raum verlagert. Die temporäre Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist daher das Mittel der Wahl, um Kunden und Beschäftigte gleichermaßen zu schützen. Zudem hilft sie, die reibungslose Versorgung der Bevölkerung in allen Segmenten des Handels aufrechtzuerhalten“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.

Die IHK weist darauf hin, dass die Tage vor und nach Weihnachten zu den umsatzstärksten im gesamten Jahr zählen. Ein harter Lockdown, wie er derzeit diskutiert wird, muss deshalb auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit möglichst verhindert werden. „Anders als im Frühjahr sind die Finanzpolster vieler Betriebe im stationären Handel nun aufgebraucht und die Umsätze reichen bei weitem nicht an das Vor-Corona-Niveau heran. Ein erneuter harter Lockdown würde zum Verlust weiterer Marktanteile des stationären Handels führen, das Insolvenzrisiko in der Branche deutlich erhöhen und die Attraktivität der Innenstädte künftig weiter verringern“, so Klingen. Für den Fall, dass es dennoch zu einem harten Lockdown kommen sollte, plädiert die IHK für eine Ausweitung der Geschäftszeiten zumindest für den Lebensmitteleinzelhandel, um eine geordnete Versorgung sicherstellen zu können – wie dies auch im Frühjahr möglich war.

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