„Wir rechnen damit, dass in den nächsten Monaten noch weitere Fälle dazu kommen werden, denn mittlerweile werden auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller geführt“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Seit der Zählung im Oktober 2019 sind damit innerhalb eines Jahres rund 86.000 Rechtsschutzfälle und weitere Ausgaben von 257 Millionen Euro hinzugekommen. Der durchschnittliche Streitwert pro Dieselfall liegt bei rund 24.000 Euro. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich über vier Millionen Fälle und leisten dafür rund drei Milliarden Euro.
Höhere Belastung für Verbraucher durch steigende Anwalts- und Gerichtsgebühren
Neben den Kosten durch den Diesel-Skandal kommen auf die Rechtsschutzversicherer im kommenden Jahr weitere Belastungen zu. Der Bundestag hat im November das Kostenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Damit werden zum Jahresbeginn 2021 die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtgebühren sowie Sachverständigenkosten spürbar angehoben. Erste Berechnungen des GDV gehen von jährlichen Kostensteigerungen in Höhe von etwa 13 Prozent oder rund 390 Millionen Euro aus. Gerade mit Blick auf die veränderte Lage in Folge der Corona-Pandemie, die viele Rechtssuchende bereits spürbar belastet, hatte sich der GDV für eine moderatere Anpassung der Gebühren ausgesprochen.
Denn die mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz verbundenen höheren Kosten treffen nicht nur die Versicherer, sondern vor allem rechtsuchende Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung. Das hat gerade in der Corona-Pandemie Bedeutung, denn es ist mit spürbar steigenden Rechtsproblemen und -streitigkeiten zu rechnen. Darauf deuten die zuletzt spürbar steigenden Fallzahlen der Rechtsschutzversicherer hin. Diese haben sich in den ersten drei Quartalen 2020 um 14 Prozent oder 300.000 erhöht.
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