Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller kritisiert die mangelnde Bereitschaft des Bundes, Coronahilfen den Erfordernissen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern anzupassen.

»Auch nach den Novemberhilfen und den Coronahilfen III muss man konstatieren: vielen Schriftstellerinnen und Schriftstellern ist mit den Hilfspaketen nicht geholfen«, sagt Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands. »Von den allgemeinen Hilfen für Soloselbständige werden Schriftstellerinnen und Schriftsteller gerade mal im einstelligen Prozentbereich erfasst. Wir brauchen endlich kurz- und mittelfristig strukturelle Hilfen mit Schwerpunkt Kultur. Dazu gehören auch Leitlinien des Bundes für die Länder«, so Falkenhagen.

Schriftstellerinnen und Schriftsteller seien direkt durch Lesungen und indirekt durch die Existenzsorgen der Verlage von der Coronakrise betroffen, so Falkenhagen, da 53 Prozent aller Verlage in der ersten Coronaphase Titel verschoben, 36 Prozent ganz gestrichen hätten. »An diesen Veröffentlichungen hängt oft eine Zahlungsrate für Autorinnen und Autoren«, so Falkenhagen. »Und die Zahl der nicht mehr geplanten Titel lässt sich nur schwer erheben.« Auch die dieses Jahr durch fehlende Präsenzveranstaltungen wie Messen und Lesungen sinkenden Verkaufszahlen und entfallenden Honoraren beeinflussten ganz erheblich die Buchbranche und damit auch zukünftige Autorinnen-/Autorenhonorare.

Notwendig ist ein auf die Literatur maßgeschneidertes Förderungskonzept, bei dem die Existenz von Schriftstellerinnen und Schriftstellern gesichert wird, die Verlage vor der Insolvenz gerettet und der lokale Buchhandel erhalten wird.

Falkenhagen schließt: »Langfristig brauchen wir Kultur als Pflichtaufgabe der Länder mit finanzieller Unterstützung durch den Bund. Sonst ist die Existenz der Kultur in Gefahr; dann leiden u.a. Schriftstellerinnen, Schriftsteller und die Bibliodiversität in Deutschland.«

Ein Überblick:

Hilfspaket I
Im März/April wurden Schriftstellerinnen und Schriftsteller direkt auf die Grundsicherung verwiesen. Einige Länder stellten eigene Mittel zur Verfügung, um Künstlerinnen oder Künstler zu unterstützen. Besonders positiv ragen Hamburg, Baden-Württemberg und (mit Nachbesserungen) Nordrhein-Westfalen hervor.

Hilfspaket II
Mit dem »Neustart Kultur« erfolgte Kulturförderung im Gießkannenprinzip. Hier erfolgte keine Strukturförderung, Gelder wurden z.B. indirekt über von Dritten veranstaltete Lesungen und Events ausgeschüt­tet. Manche Länder schütteten hier durch Stipendien weitere Gelder aus; in Berlin überstieg die Anzahl der Anträge die tatsächlichen Stipendien aber um ein Vierfaches.

Novemberhilfen
Mit der Regel, dass 80 Prozent des Umsatzes durch die Corona-bedingten Schließungen weggebrochen sein müssen, um 75 Prozent des durchschnittlichen Nettomonatsumsatzes von 2019 bzw. 75 Prozent des Nettoumsatzes von November 2019 zu bekommen, fallen auch hier Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch das Raster. Musikerinnen/ Musiker profitieren hier stärker, Schriftstellerinnen oder Schriftsteller hingegen kaum – auch weil man all die Lesungen, die nicht mehr geplant werden, nicht belegen kann.
Gleichzeitig gilt, dass bei einem Durchschnittsverdienst von 19.000 bis 25.000 Euro jährlich (Zahlen von der KSK) auch 20 Prozent bis 30 Prozent Einkommensausfall an den Rand der Existenz führen.

Hilfspaket III
Beim Hilfspaket III treffen Förderbedingungen oft nicht auf Schriftstellerinnen oder Schriftsteller zu, da Buchhandlungen als Veranstaltungsorte nicht vollständig geschlossen sind; trotzdem finden in Corona-Lockdown-Light-Zeiten keine Lesungen statt. Auch hier müssen 50 Prozent Verdienstausfall vorliegen, um 25 Prozent Hilfe zu erhalten. Die Beantragungen sind nicht unbürokratisch. Abschließend liegt eine maximale Förderung von 747 Euro pro Monat vor; die immerhin auf die eventuell parallel bezogene Grundsicherung anrechenbar sind.

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