Der ökologische Verkehrsclub (VCD) Baden-Württemberg begrüßt den geplanten Modellversuch der Stadt Freiburg, flächendeckend Tempo 30 einzuführen. 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bremse bisher Kommunen aus, diesbezüglich in Eigenregie flächendeckend Tempo 30 einzuführen, beklagt der VCD. Sie lasse bisher nur in gesonderten Fällen die Einführung von Tempo 30 Zonen zu. Beispielsweise im Umfeld von Kindergärten oder Schulen, wo ein erhöhtes Bedürfnis nach Verkehrssicherheit herrsche. Aktuell gewänne Tempo 30 immer mehr an Bedeutung als ein Instrument in städtischen Lärmaktionsplänen, so der VCD. 

Die Stadt Freiburg hat deshalb einen offenen Brief an den Verkehrsminister Andreas Scheuer geschickt, mit der Bitte für flächendeckendes Tempo 30 in der Stadt eine notwendige Sondergenehmigung zu erteilen. Der VCD unterstützt diese Bitte und fordert im Sinne des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit, darüber hinaus eine Änderung der StVO vorzunehmen, die allen Kommunen mehr Handlungsspielraum gibt. 

Matthias Lieb, Landesvorsitzender des VCD Baden-Württemberg, schlägt vor: “Man könne statt Sondergenehmigungen für Tempo 30 Zonen, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten ansetzen und die Beantragung von Sondergenehmigungen für Tempo 50 Zonen auf Haupt- oder Schnellstraßen innerorts einführen.” 

Tempo 30 reduziere den Lärm, erhöhe die Sicherheit im Straßenverkehr und nütze besonders den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern und Radfahrern. “Durch den Wegfall des Tempo-30-Flickenteppichs in der Stadt, müssen die Fahrzeuge auch nicht mehr ständig beschleunigen und wieder abbremsen, weshalb sich auch die Abgas-Emissionen reduzieren”, erklärt Matthias Lieb. Flächendeckend Tempo 30 sei also eine notwendige Maßnahme, um die Verkehrswende voranzubringen und die Klimaziele erreichen zu können, so der VCD. 

Das klappe aber nur, wenn alle an einem Strang ziehen. Deshalb appelliert der VCD an die Kommunen in Baden-Württemberg, es der Stadt Freiburg gleichzutun. Dazu verweist der VCD auf Pforzheim. Dort stehe Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der gesamten Stadt auf der Tagesordnung des Gemeinderates – allerdings nicht als Beitrag zur Verkehrswende, sondern wegen flächendeckender Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufgrund des immer weiter ansteigenden Autoverkehrs.  

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