„Die Innenministerkonferenz hat sich nicht einigen können, ein Abschiebungsstopp nach Syrien bleibt aber weiter dringend geboten. Abschiebungen nach Syrien sind weder völkerrechtskonform noch möglich. Die syrische Regierung geht weiterhin mit Gewalt willkürlich gegen Menschen vor. Syrische ’Sicherheitskräfte‘ sind für systematische Folter und Hinrichtungen von zehntausenden Menschen verantwortlich. Amnesty International dokumentiert seit Jahren Verschleppungen und Kriegsverbrechen in Syrien. Auch der deutsche Generalbundesanwalt ermittelt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien“, erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.
„Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen bei drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung. Dieser Schutz gilt für alle Menschen, auch für Straftäter und Straftäterinnen, und bindet die Bundesregierung und die Innenminister und Innenministerin. Daran sollte man Innenminister, die dem Grundgesetz und Völkerrecht verpflichtet sind, nicht erinnern müssen“, so Beeko.
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty setzt sich seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt ein. Die Organisation hat weltweit mehr als sieben Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.
Unterstützen Sie mit Ihrer Spende!
IBAN: DE23 3702 0500 0008 0901 00
amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 420248-0
Telefax: +49 (30) 420248-488
http://www.amnesty.de
Telefon: +49 (30) 420248-306
Fax: +49 (30) 420248-630
E-Mail: presse@amnesty.de