Die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzt*innen, in den Zentralen Corona-Impfzentren sowie den Impfzentren auf Kreisebene mitzuarbeiten, ist hoch. Das gab heute die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Stuttgart bekannt. Doch noch ist keine ausreichende Personalausstattung erreicht. Weiteres ärztliches und nichtärztliches Personal wird gesucht.

„Am vergangenen Freitag haben wir mit einem Schreiben unsere Mitglieder, das heißt alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg, zur Mitwirkung in den Impfzentren aufgerufen“, berichtet Dr. Johannes Fechner, stellvertretender KVBW-Vorstand. Außerdem werbe man bei den Ruheständlern, den Vertretungsärzt*innen sowie dem medizinischen Fachpersonal für den Einsatz in den Impfzentren. „Stand heute haben sich bei der KVBW bereits über 2.000 Ärztinnen und Ärzte bei uns gemeldet. Zudem haben wir Anfragen von circa 1.500 Medizinische Fachangestellten. Wir sind hochzufrieden mit der Reaktion auf unseren Aufruf. Gleichwohl können wir uns noch nicht entspannt zurücklehnen. Der Personalbedarf in den Impfzentren ist noch nicht gedeckt“, so Fechner. Man gehe von einem deutlich höheren Bedarf aus.

„Die geplante Impfung von bis zu 10 Millionen Baden-Württembergern gegen das Corona-Virus ist eine Mammutaufgabe, die sich nur in einem gemeinsamen Kraftakt mit vielen Ärztinnen und Ärzten bewältigen lässt“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende, Dr. Norbert Metke, und zeigt sich weiter zuversichtlich: „Wir haben zwar schon sehr viele Meldungen von Kolleginnen und Kollegen, aber das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Wir erhalten täglich mehrere 100 E-Mails.“

Registrieren lassen können sich interessierte Ärzt*innen und Medizinische Fachangestellte auf der Website der KVBW: www.kvbawue.de/impfzentren. „Wir unterstützen die Landesregierung selbstverständlich weiter darin, das ärztliche und nicht-ärztliche Personal für die Impfzentren und die mobilen Impfteams zu akquirieren“, verspricht Fechner. Für die organisatorischen Fragen sowie die vertragliche Ausgestaltung der Mitarbeit sei hingegen das Sozialministerium oder der jeweilige Betreiber des Impfzentrums vor Ort zuständig. Die Abrechnung des ärztlichen Honorars wird dann in gewohnter Weise wieder über die KVBW im Auftrag des Landes erfolgen.  

Über Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de

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