Dr. Jacob führe aus, dass nach der vorgesehen Regelung Schäden an der Infrastruktur nicht mehr im Vornhinein berücksichtigt werden, sondern erst im Nachgang innerhalb von drei Jahren aufgenommen und bei den Telekommunikationsbetreibern angezeigt werden müssen. Dieser Aufwand sei deutlich größer als eine Prüfung bei der Antragstellung. „Das belastet unsere Straßenbaulastträger, insbesondere die Kommunen.“
Der Entwurf der TKG-Novelle ließe zudem viele Fragen offen. So müsse grundsätzlich klargestellt werden, wie lange ein TK-Netzbetreiber für die Schäden in der Verkehrsfläche hafte. Darüber hinaus sei unklar, was im Falle von Behinderungen bei Bauarbeiten an anderen Infrastrukturen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kanal etc.) passiere. „Es liegt ja viel im Boden, da können wir nicht einfach die Straße aufreißen und Kabel reinlegen“, so Dr. Jacob.
Dr. Jacob verwies zuletzt darauf, dass es neben den im Gesetzentwurf genannten Technologien wie Mikro- oder Minitrenching eine Reihe von anderen Möglichkeiten der Verlegung gebe. „Von daher ist es auch schief, gesetzlich eine Methode hervorzuheben. Wir brauchen Wettbewerb um die beste und effizienteste Technologie. Die BAUINDUSTRIE steht mit ihren Kapazitäten und ihrer Erfahrung bereit, ihren Beitrag zu einem schnellen Ausbau des Breitbandnetzes zu leisten. Qualität und Sorgfalt stehen dabei an erster Stelle.“
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