„Wenn die vorgesehene reine Anzeigepflicht für mindertiefe Verlegung kommt, drohen massive Schäden unserer Infrastruktur. Wenn es keine Antragsprüfung mehr gibt, dass kann auch nicht technisch abgewogen werden, ob sich ein mindertiefes Verfahren für den Einsatz in einer Verkehrsfläche eignet.“ Mit diesen Worten äußerte sich der Vizepräsident der BAUINDUSTRIE, Dr. Matthias Jacob, zum kürzlich vorgelegten Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. „Es ist natürlich verständlich, dass der Gesetzgeber Hindernisse für den schnellen Ausbau der Breibandnetzes beseitigen will. Es hat sich aber gezeigt, dass eine mindertiefe Verlegung von Telekommunikationsnetzen keineswegs zu einer massiven Beschleunigung der Baumaßnahmen führt.“

Dr. Jacob führe aus, dass nach der vorgesehen Regelung Schäden an der Infrastruktur nicht mehr im Vornhinein berücksichtigt werden, sondern erst im Nachgang innerhalb von drei Jahren aufgenommen und bei den Telekommunikationsbetreibern angezeigt werden müssen. Dieser Aufwand sei deutlich größer als eine Prüfung bei der Antragstellung. „Das belastet unsere Straßenbaulastträger, insbesondere die Kommunen.“

Der Entwurf der TKG-Novelle ließe zudem viele Fragen offen. So müsse grundsätzlich klargestellt werden, wie lange ein TK-Netzbetreiber für die Schäden in der Verkehrsfläche hafte. Darüber hinaus sei unklar, was im Falle von Behinderungen bei Bauarbeiten an anderen Infrastrukturen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kanal etc.) passiere. „Es liegt ja viel im Boden, da können wir nicht einfach die Straße aufreißen und Kabel reinlegen“, so Dr. Jacob.

Dr. Jacob verwies zuletzt darauf, dass es neben den im Gesetzentwurf genannten Technologien wie Mikro- oder Minitrenching eine Reihe von anderen Möglichkeiten der Verlegung gebe. „Von daher ist es auch schief, gesetzlich eine Methode hervorzuheben. Wir brauchen Wettbewerb um die beste und effizienteste Technologie. Die BAUINDUSTRIE steht mit ihren Kapazitäten und ihrer Erfahrung bereit, ihren Beitrag zu einem schnellen Ausbau des Breitbandnetzes zu leisten. Qualität und Sorgfalt stehen dabei an erster Stelle.“

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