Die seit Mittwoch gültige Corona-Einrichtungsschutzverordnung des Landes sehe diverse Verschärfungen in Bezug auf Personaltestungen (mindestens einmal wöchentlich) und das generelle Tragen von FFP2-Masken für Personal und Besucher vor. „Zudem gilt ein Besuchsverbot in Einrichtungen, in denen ein meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt“, stellt Dr. Henrik Reygers, der Leiter des Vogelsberger Gesundheitsamtes, fest. „Aus infektionshygienischen Gründen ist die Umsetzung der Verordnung durch die Heime hinsichtlich des Besuchsverkehrs strikt einzuhalten“, so Reygers weiter.
Ausnahmen für enge Familienangehörige und nahestehende Personen seien aus ethisch-sozialen Gründen, beispielsweise im Rahmen von Sterbeprozessen, durch die Einrichtungsleitung zu genehmigen, aber prinzipiell möglich.
Positiv getestete Bewohner einer Einrichtung erhielten eine Zimmerquarantäne, ebenso die Kontaktpersonen der Kategorie 1. Für mobile Bewohner mit einem negativen Testergebnis werde empfohlen, das Grundstück nicht zu verlassen, um das Einschleppen von Infektionen von außerhalb zu verhindern.
Positiv getestetes Pflegepersonal bleibt, so Dr. Reygers weiter, in häuslicher Quarantäne, mindestens für sieben Tage. Auf Antrag könne die 14-tägige Quarantäne verkürzt werden, wenn der Mitarbeiter 48 Stunden symptomfrei sei.
Den Heimen, aus denen bislang noch keine COVID-19-Fälle bekannt sind, wird aufgrund ständig steigender Infektionszahlen und kaum noch nachvollziehbarer Infektionsketten nachdrücklich empfohlen, diese Regelungen „unbedingt und ausnahmslos zu übernehmen“, so Dr. Reygers abschließend.
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