Vielen Privatversicherten sind sie regelmäßig ein Dorn im Auge: Die Beitragserhöhungen bei den Privaten Krankenversicherungen. Das müssen sich Betroffene aber künftig nicht mehr gefallen lassen. Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Das haben vor wenigen Minuten zwei BGH-Urteile bestätigt. Wenn eine Private Krankenversicherung ihre Beiträge erhöht, muss sie die genaue Rechtsgrundlage dafür angeben, so die Bundesrichter. Zahlreiche Versicherte können nun hohe Beträge zurückerstattet bekommen. RA Christian Solmecke analysiert die Urteile: 

Kurz vor Weihnachten kommen aus Karlsruhe nochmal besonders gute Nachrichten für Privatversicherte. Zahlreichen Versicherten winkt die Rückerstattung überhöhter Versicherungsbeiträge. Viele Versicherungen informieren bei ihren Beitragserhöhungen nur allgemein über die Voraussetzungen einer Erhöhung. Einen konkreten Grund, wie etwa das Erreichen eines Schwellenwertes bei der Sterbewahrscheinlichkeit oder den Versicherungsleistungen, geben sie nicht an. Das müssen sie aber. Fehlt eine solche Begründung, ist die betreffende Erhöhung unwirksam. Versicherte haben dann einen Anspruch auf Rückerstattung.

Laut den beiden aktuellen BGH-Urteilen (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) muss eine Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG zumindest mit der Angabe der Rechnungsgrundlage begründet werden, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Der Versicherer muss allerdings nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er muss auch nicht auf die Veränderung weiterer Faktoren, welche sich auf die Prämienhöhe auswirkten, eingehen.

Daneben versprechen eine Reihe weiterer wichtiger Urteile aus der jüngsten Vergangenheit gute Chancen für Verbraucher, wieder an Ihr Geld zu kommen. Auch gibt es noch weitere Faktoren, die zu einer Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen führen können.

Heute Abend ab 18 Uhr gibt RA Christian Solmecke auf www.wbs-law.tv in einem exklusiven Video alle wichtigen Informationen rund um die Ansprüche der Versicherten. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um direkt zum Video zu gelangen:

Private Krankenversicherung: Millionen Beitragserhöhungen unwirksam! Hohe PKV Rückzahlungen

Über Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce sowie die Bereiche Verkehrsrecht und Datenschutzrecht stetig ausgebaut. Gemeinsam mit seinem Team vertritt er zahlreiche betroffene Kunden rund um den Abgasskandal. Darüber hinaus betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

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