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Zur Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Die Beseitigung der ausbeuterischen Strukturen in der Fleischindustrie ist längst überfällig. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll endlich geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Es verbietet im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft, der Schlachtung und Zerlegung weitgehend die Beschäftigung von Fremdpersonal. Die jetzt erzielte Einigung stärkt außerdem die Tarifparteien. Beides begrüßt der SoVD ausdrücklich.

Dass die neu einzurichtende koordinierende Bundesfachstelle ,Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit‘ die weitere Entwicklung beaufsichtigt, ist ein weiterer richtiger Schritt. So wird für die nötige Transparenz in der Branche gesorgt.

Notwendig waren zudem die jetzt getroffenen Regelungen zur Unterbringung von Beschäftigten und die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote. Denn diese stärken das bundesweit einheitliche Arbeitsschutzniveau auch außerhalb der Fleischindustrie!"

Hintergrund:

Mit dem Gesetz werden Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen zum 1. Januar 2021 komplett und in der Fleischverarbeitung zum 1. April 2021 weitgehend verboten.

Nach längerem Streit zwischen den Koalitionsparteien wird Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen tarifvertraglich geregelt in begrenztem Umfang möglich sein. Hierbei gelten die gleiche Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und dieselben Arbeitsschutzvorschriften. Werkverträge sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus legt das Arbeitsschutzkontrollgesetz bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe, eine fälschungssichere digitale Erfassung von Arbeitszeiten sowie Mindeststandards zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

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