Seit heute gilt die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung. Sie sieht u.a. vor, dass Besucher und Begleitpersonen Krankenhäuser nur noch mit einer FFP2-Maske geschützt betreten dürfen.

Demzufolge gilt diese Regelung am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ab sofort.

Generell bleibt das Besuchsverbot weiterhin bestehen, ausgenommen sind nach wie vor Besucher unserer kleinen Patienten in der Kinderklinik und der Palliativstation. Auch Begleitpersonen z.B. von schwerkranken Krebspatienten und gebrechlichen älteren Patienten müssen eine FFP2-Maske tragen.

Die Maske wird nicht bereitgestellt, das Tragen wird am Haupteingang vom Wachschutz kontrolliert.

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