Einzelmaßnahmen werden künftig nur noch im Bestand gefördert. Die Förderkonditionen im BEG sind dabei die gleichen wir im bisherigem MAP: bis zu 45 Prozent der gesamten Kosten übernimmt der Staat beim Wechsel auf eine entsprechend effiziente Wärmepumpe. Im Neubau bleibt das KfW-Programm „Effizient Bauen“, deren Vorgaben bei Verwendung einer Wärmepumpe als Heizsystem relativ einfach erreicht werden können, vorerst unverändert bestehen. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird es dann durch die BEG-Effizienzhausförderung abgelöst, die sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude gilt.
Förderung im Bestand: Bis zu 45 Prozent der Heizungswechselkosten
Wird im Bestand die Heizung ausgetauscht, kann die Einzelmaßnahme jetzt über die BEG gefördert werden. Die Fördersätze für entsprechend effiziente Wärmepumpen bleiben unverändert bei 35 Prozent im Standardfall beziehungsweise 45 Prozent bei Ersatz einer Ölheizung. Wird mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen ein (Sanierungs-)Effizienzhausstandard erreicht, ist wie bisher eventuell die Effizienzhausförderung über die KfW attraktiv.
Förderung im Neubau: Mit Wärmepumpe zum KfW-Effizienzhaus
Eine explizite Förderung für den Einbau von Wärmepumpen im Neubau gibt es nicht mehr. Weiterhin gelten jedoch die attraktiven KfW-Programme. Bei Einbau einer Wärmepumpe im Neubau sind nicht nur deren Vorgaben relativ einfach zu erreichen – darüber hinaus sorgt die Wärmepumpenlösung, im Idealfall in Verbindung mit einer Wohnungslüftung, auch noch für hohen Wohnkomfort. Die Konditionen bleiben vorerst unverändert: Es gibt jeweils einen Tilgungszuschuss. Dieser liegt bei Inanspruchnahme des Maximalkredits in Höhe von 120.000 Euro (pro Wohneinheit) bei 15 Prozent (also 18.000 Euro pro Wohneinheit) für ein Effizienzhaus (EFH) 55, 20 Prozent (24.000 Euro/WE) für ein EFH-40 und 25 Prozent (30.000 Euro/WE) für ein EFH 40plus.
Kostenloser Förderservice läuft weiter
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