Das verbraucherfreundliche Diesel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Dezember 2020 (Az. C-693/18) hat auch Auswirkungen auf den Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Die EU-Kommission hatte auf den Ausgang des Verfahrens gewartet, um gegen Italien ein Verfahren wegen Vertragsverletzung in Bezug auf FCA weiter fortzusetzen. Die Kommission will „im Lichte des (…) Urteils eine Entscheidung über die nächsten Schritte des Vertragsverletzungsverfahrens treffen“, heißt es in einem Schreiben vom 9. Dezember 2020 an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Manipulationen von FCA hatten zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien geführt. Die Verbraucher-Kanzlei empfiehlt vom FCA-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung ihren kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben mit der VW-Musterfeststellungsklage Rechtsgeschichte geschrieben.

Diesel-Urteil bringt neue Dynamik in Fiat-Abgasskandal

Die Automobilindustrie fürchtet den EuGH wie der Teufel das Weihwasser. Entscheidungen in fünf Verfahren vor dem obersten europäischen Gericht haben VW, Porsche und Daimler bisher zu verhindern gewusst. In der Regel wird dabei der klagende Verbraucher außergerichtlich entschädigt und zum Schweigen verpflichtet. In einem französischen Verfahren ist das VW nun nicht gelungen. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen generell illegal sind und die Ausnahme „Motorschutz“ nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn Unfallgefahr für das Fahrzeug besteht oder der Motor droht auseinanderzubrechen. Der Ausgang des Verfahrens hat für die gesamte Automobilindustrie enorme Bedeutung, weil sie ihre Diesel vollgepackt haben mit zahlreichen Abschalteinrichtungen. Das betrifft auch den Konzern Fiat Chrysler, der seit 2016 in einen eigenen Diesel-Abgasskandal verwickelt ist.

Die EU-Kommission hat auf den Ausgang des VW-Verfahrens am EuGH nur gewartet, wie sie der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Antwortschreiben bestätigte. Die Verbraucher-Kanzlei, die an der juristischen Aufarbeitung des Fiat-Skandals maßgeblich beteiligt ist, hatte am 17. November 2020, bei der Kommission schriftlich nachgefragt, wie der Stand eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien in Bezug auf FCA ist. Hier nun die Antwort vom 9. Dezember 2020:

„Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien in Bezug auf FCA dauert noch an. Die Kommission hat Aufforderungsschreiben versandt und Antworten der italienischen Behörden erhalten. Im vorliegenden Fall ist die von der Kommission aufgeworfene Hauptfrage auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens (C-693/18), das noch anhängig ist. Die Kommission wird im Lichte des anstehenden Urteils eine Entscheidung über die nächsten Schritte des Vertragsverletzungsverfahrens treffen. Die angeblichen Manipulationen von FCA führten zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien. Nach Auffassung der Kommission hat Italien nicht alle erforderlichen Schritte zur Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften unternommen. Die künftigen Schritte der Kommission werden vom Ausgang des eng damit zusammenhängenden Gerichtsverfahrens abhängen.“

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist damit klar, dass in den Abgasskandal von FCA durch das EuGH-Urteil neue Dynamik zu erwarten ist. Schließlich läuft das Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien seit 17. Mai 2017 und seit 17. Mai 2018 ist sogar eine Klage anhängig. Die Kommission war 2016 aktiv gegen FCA geworden, als das Bundesverkehrsministerium die Erkenntnisse des Kraftfahrt-Bundesamts im Abgasskandal nach Brüssel übermittelt hatte. Daraufhin fand ein Schriftwechsel mit der italienischen Regierung statt. Die Herausgabe dieser Schreiben an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verwehrte die Kommission mit folgender Begründung:

„Die Offenlegung der Dokumente würde den Schutz des Zwecks der laufenden Untersuchung untergraben, denn durch eine Offenlegung zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde das gegenseitige Vertrauen zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission beeinträchtigt, das notwendig ist, um im betreffenden Fall ohne Anrufung des Gerichtshofs zu einer Lösung zu gelangen.“

Welche Folgen hat das EuGH-Urteil auf den Abgasskandal?

  • Klagen gegen vier Hersteller: Der EuGH war von einem Pariser Gericht angerufen worden, das zum Diesel-Skandal von Volkswagen in Frankreich ermittelt. Vor einer möglichen Anklage wollten die Ermittler klären lassen, ob die Praxis von Abschalteinrichtungen bei den Zulassungstests legal ist. Mit der EuGH-Entscheidung ist nun der Weg frei für strafrechtliche Anklagen in Frankreich. Dabei geht es jedoch nach Angaben der Süddeutschen Zeitung nicht alleine um VW, sondern auch gegen die Hersteller Renault, den PSA-Konzern mit Marken wie Peugeot und Citroën und natürlich auch gegen Fiat. Alle vier sind seit Jahren im Visier der Ermittler. Unzählige Tests hatten den Einsatz von Abschalteinrichtungen belegt.
  • Sammelklagen gegen VW, Renault, PSA und Fiat: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eröffnet allen Autokunden in Europa, die betrogen wurden, den Zugang zu einer Entschädigung", kommentiert Rechtsanwalt Charles Constantin-Vallet in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 2020. Der Anwalt vertritt in Frankreich vor allem die Verbrauchervereinigung CLCV. Sie hat im Herbst in Frankreich eine zivilrechtliche Sammelklage gegen Volkswagen eingereicht, um die Erstattung des vollen Kaufpreises von etwa 950 000 Diesel-Fahrzeugen zu erreichen. Nach dem EuGH-Urteil planen Constantin-Vallet und CLCV auch eine Sammelklage gegen Renault, PSA und Fiat, die übrigens jeden Betrug bestreiten.
  • Dieselgate 2.0 nimmt Fahrt auf: Und in Deutschland geht der Diesel-Abgasskandal nahtlos in Dieselgate 2.0 über. Denn der EuGH hat klar gemacht das generell Abschalteinrichtung unzulässig sind, auch jene, die die Abgasreinigung temperaturabhängig regeln – sprich abschalten. Solche Thermofenster befinden sich in den meisten Dieseln.
    • Software-Update beim EA 189 ist unzulässig: Als Update ist ein Thermofenster verwendet worden. Dies wird von VW kaum bestritten. Auch wird das Argument des Motorschutzes angeführt. Ein entsprechendes Verfahren liegt am Europäischen Gerichtshof vor.
    • VW-Motor EA288: Auch hier ist unstreitig, dass ein Thermofenster verwendet wird. Vor Gericht hat das Volkswagen bereits eingestanden. Die Typgenehmigung der Fahrzeuge ist nach Lesart des EuGHs nicht rechtmäßig.
    • Daimler AG: Der schwäbische Autobauer verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster. Und hat dies auch bereits zugegeben. Derzeit verliert Daimler reihenweise Verfahren vor deutschen Gerichten und ist bereits zweimal vor Oberlandesgerichten verurteilt worden.

Vor diesem Hintergrund rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die Chancen berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen standen so gut wie nie. Das trifft vor allem auf den Abgasskandal von Fiat zu. Hier ist die Lage bei Reise- und Wohnmobilen relativ eindeutig. Auf Drängen des Herstellers Knaus Tabbert hat 2016 der damalige CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer im Bundesverkehrsministerium von Alexander Dobrindt interveniert. Resultat: Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt eindeutig festgestellt hatte, dass Fiat-Motoren die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und im Straßenverkehr nicht, haben die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit Fiat-Fahrgestell und -Motor eine Typgenehmigung erhalten.  

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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