Bundestag und Bundesrat hatten abschließend für die Aufnahme von E‑Linienbussen in die besondere EEG-Ausgleichsregelung gestimmt, die auch für Schienenbahnen gilt. „Das ist konsequent und richtig. Eine Begrenzung auf 20 Prozent der EEG-Umlage hilft den Unternehmen, den Kostenanstieg beim Busverkehr durch Umstieg auf alternative Antriebe weiter zu reduzieren, und belohnt Investitionen in moderne, klimafreundliche Antriebstechnik. Da eine weitere Voraussetzung ein Stromverbrauch von mehr als 100 MWh jährlich ist, hilft das auch den kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort, das Nahverkehrs-Angebot zu verbessern“, so Wortmann. Bereits bei ungefähr zwei bis drei ganzjährig im Linienbetrieb eingesetzten Elektrobussen in der Flotte werde der Schwellenwert von 100 Megawattstunden erreicht. „Dies ist auch ein Ansporn für die investierenden Unternehmen, um die erheblichen Zusatz- und Folgekosten, die durch die Maßnahmen für die Verkehrswende anfallen, ein wenig zu mindern“, so der VDV-Präsident. Die Novellierung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
EEG belastet klimafreundlichen ÖPNV
Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien macht bisher mehr als ein Drittel bei den Stromkosten eines Elektrobusses aus. Weitere Kostentreiber sind beim Betrieb von Elektrobussen die Stromsteuer, der KWK-Aufschlag und weitere Energiesteuern zur Refinanzierung des Ausbaus der Windenergie oder zur Verbesserung der Netzstabilität. Bundestag und Bundesrat folgen damit langjährigen VDV-Forderungen.
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